Auch für Glasfasernetze: Telekom und 1&1 vertiefen Kooperation im Festnetz
Die Deutsche Telekom und 1&1 haben aktuell einen Vertrag über eine langjährige Zusammenarbeit im Festnetz unterzeichnet.
1&1 Drillisch hat heute nicht nur das National Roaming-Angebot von Telefónica Deutschland verbindlich angenommen, sondern auch mit der Telekom neue Verträge für den Festnetzbereich geschlossen.
Im Rahmen der vertieften Kooperation gewährt die Telekom 1&1 weiterhin Zugang zu ihrem VDSL-/Vectoring-Netz und erweitert die Nutzung auf bestehende und zukünftige FTTH-Glasfasernetze. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren.
Dabei wird die Telekom ihrem Partner neben den bestehenden VDSL-/Vectoring-Anschlüssen auch ihre Glasfasernetze (FTTH) mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde zur Nutzung bereitstellen.
In der Pressemeldung zur Kooperation liest sich das wie folgt:
Die 1&1 Drillisch AG weitet ihr Glasfaser-Angebot aus und wird zukünftig sämtliche VDSL- und FTTH-Vorleistungen (Fiber to the Home / „FTTH“) von ihrer Schwestergesellschaft 1&1 Versatel erhalten. Zu diesem Zweck hat 1&1 Drillisch mit 1&1 Versatel den langfristigen Bezug von FTTH- und VDSL-Komplettpaketen inkl. Voice und IP-TV vereinbart.
Parallel dazu hat 1&1 Versatel mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über die Nutzung derer FTTH- und VDSL-Haushaltsanschlüsse geschlossen. Diese ermöglichen 1&1 Versatel die Bereitstellung von FTTH-/VDSL-Komplettpaketen für 1&1 Drillisch, da das bundesweite Transportnetz von 1&1 Versatel weitgehend mit den regionalen Breitband-Netzen der Deutschen Telekom verbunden ist.
Neben dem bereits vorhandenen Zugriff auf FTTH-Anschlüsse namhafter City-Carrier kann 1&1 Versatel damit 1&1 Drillisch zunächst ca. 750.000 weitere FTTH-Anschlüsse zur Vermarktung anbieten. Die Zahl der vermarktbaren FTTH-Anschlüsse der Deutschen Telekom soll sich in den nächsten Jahren um durchschnittlich 2 Mio. Haushalte jährlich erhöhen.
Die neue FTTH-/VDSL-Vereinbarung zwischen 1&1 Versatel und Deutsche Telekom steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde.
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