Das neue bayerische Ladenschlussgesetz bringt Sonntagsöffnungen vor Gericht und könnte bundesweit rechtliche Maßstäbe verändern.

Der Streit um den verfassungsrechtlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags erreicht eine neue juristische Phase. Der Freistaat Bayern hatte im Juli 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz beschlossen, das Ausnahmen von der zuvor geltenden Sonntagsruhe vorsieht.

Dagegen richtet sich Widerstand der „Allianz für den freien Sonntag“, die laut Medienberichten sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will. Nach den vorliegenden Berichten geht der juristische Impuls maßgeblich von kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen und kirchennahen Bündnissen aus, flankiert von Gewerkschaften.

Das Gesetz belässt es formal beim grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonntagen, führt jedoch weitreichende Sonderregelungen ein. Dazu zählen digitale Kleinstsupermärkte mit weniger als 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, die ohne Verkaufspersonal rund um die Uhr öffnen dürfen. Zusätzlich können Kommunen sich als Tourismusorte einstufen und bis zu 40 verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlauben.

Bayerisches Ladenschlussgesetz und juristische Folgen

Kritiker sehen in diesen Regelungen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine Abkehr vom bisherigen Schutzniveau. Nach Angaben der klagenden Organisationen seien auch digitale Märkte nicht vollständig personalfrei, da Wartung, Reinigung und Überwachung erforderlich blieben. Dadurch könne faktisch ein flächendeckender Sonntagsverkauf entstehen.

Zentrale Streitpunkte laut Klägern

  • Zulässigkeit digitaler Supermärkte an Sonn- und Feiertagen
  • Umfang kommunaler Befugnisse für verkaufsoffene Sonntage
  • Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz

Parallel zur Popularklage in Bayern bereitet die Allianz für den freien Sonntag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, wie weit Länder bei Sonntagsöffnungen gehen dürfen.

Aus meiner Sicht wird das Verfahren vor allem deshalb relevant, weil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ladenöffnungszeiten über Bayern hinaus neu bewerten könnte.

Ergänzend dazu möchte ich anmerken, dass ich die automatisierten Sonntagsläden grundsätzlich positiv sehe. Meiner Meinung nach sollte es den Betreibern selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Geschäfte auch am Sonntag öffnen möchten.

Gerade bei digitalen oder weitgehend automatisierten Konzepten ohne dauerhaft anwesendes Personal halte ich die klassischen Argumente gegen Sonntagsöffnungen nur noch eingeschränkt für überzeugend. Kurz: Wo Technik Personal ersetzt und Angebote freiwillig genutzt werden, sehe ich mehr Chancen als Risiken.


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  1. Hazz 🔅

    Das ist wieder so typisch Deutschland. In vielen anderen Ländern haben die Läden einfach am Sonntag geöffnet. Solange die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt ist sehe ich da auch nichts schlimmes. Es kurbelt sogar die Wirtschaft bzw. den Konsum an. Im Urlaub genieße ich diese Möglichkeit immer. Unabhängig davon sollte man eher über eine Reglementierung der Kirchen nachdenken.

  2. Philipp 🔆

    Der kleine laden an der Ecke ohne Personal muss seine Automagen sperren aber wenn ich dann zur Tanke fahren muss arbeitet da jemand.
    Der Snack Automat am Bahnhof darf funktionieren, der gleiche Automat in einem kleinen Laden nicht.
    Naja, Logik war noch nie eine Stärke der kirchen aber wenn sie damit normalen Menschen das Leben schwer machen wollen, hab ich dafür kein Verständnis mehr.
    Vielleicht ein guter Anstoß für alle die bis jetzt nicht die Motivation hatten aus der Kirche auszutreten.

  3. Stefan K. 🔅

    So sehr ich die „Sonntagsruhe“ auch befürworte – irgendwann muss man sich ja von der Arbeit unterhalb der Woche ernsthaft erholen können – so sehr würde ich dennoch begrüßen, wenn ich auch sonntags einkaufen gehen kann. Gerade in den beiden USA-Urlauben war es ein echter Luxus, nicht wie bekloppt Freitag oder Samstag noch zum Wochenendeinkauf zu hetzen, sondern einfach spontan einzukaufen, wenn was benötigt wird, oder für ein Rezept was bestimmtes wie Gemüse oder Gewürze fehlte.

    Insofern mal abwarten, was an Urteilen bei der Sache rauskommt – sofern die Klage zugelassen wird.

  4. RolliC 🎖

    So kann man sich auch ins Gespräch bringen. … Gibt doch diesen schönen Witz: Sitzt ein Messdiener beim Pfarrer auf dem Schoß, sagt der Pfarrer: „In Dir steckt ein großes Talent.“

    Und jetzt wieder ernsthaft, wir brauchen dringend die Trennung von Kirche und Staat.

  5. Andreas 🪴

    Da wird dieser Saftladen ja gleich noch mindestens 10mal populärer, als es jetzt schon der Fall ist, s. stetig steigende Zahlen der Kirchenaustritte.

  6. Christian 🔆

    Ich verstehe eh nicht, warum hier Sonntags alles zu ist!

    Es ist immer so angenehm, wenn ich im Ausland unterwegs bin und an Sonntagen haben die Läden geöffnet.

    Und das gerade die Kirche dagegen klagt…….da kommt es mir nur hoch. Als ob dann alle Sonntags brav in der Kirche sitzen….ja ne is klar….

  7. Maximilian 🔱

    Manche Menschen müssen ja echte Sorgen haben…

  8. Matze51 🌀

    Prinzipiell bin ich für Sonntagsruhe, aber so ein Automat oder ne Tanke kann Leben retten 🙂

  9. Enes 🍀

    Das eigentliche Problem ist, dass die Kirche immer noch meint, allen vorschreiben zu müssen, wie sie zu leben haben.

    Außerhalb des DACH-Raums kann man sonntags ohne Probleme einkaufen, ohne dass das soziale Gefüge zerbricht oder Menschen ausgebeutet werden. Automatisierte, personalfreie Läden schaffen keine zusätzliche Sonntagsarbeit, sondern bieten schlicht Versorgungssicherheit, gerade auf dem Land. Mit Verfassungsklagen darauf zu reagieren, wirkt nicht wie der Schutz von Arbeitnehmern, sondern wie der Versuch, gesellschaftlichen Wandel zu blockieren.

    Es wird Zeit, die Kirche im Dorf zu lassen. Der Staat sollte sich an den Bedürfnissen einer pluralen, säkularen Gesellschaft orientieren und nicht an der Bewahrung kirchlicher Deutungshoheit über den Sonntag.

    1. rot 🪴

      Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings leben wir in einem Rechtstaat und da kann auch die Kriche Themen gerichtlich klären lassen und schauen, ob sie mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Das BVG urteilt ja nicht nach Bauchgefühl sondern nach geltenden Gesetzen.

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