Rundfunkbeitrag: GEZ-Nachfolger startet Datenabgleich bei Millionen Bürgern
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio startet am 8. November 2026 einen bundesweiten Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen.
Damit soll festgestellt werden, welche Wohnungen bislang nicht zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind. Es ist bereits der vierte bundesweite Meldedatenabgleich nach 2013, 2018 und 2022.
Betroffen sind zunächst alle volljährigen Bürger, deren ausgewählte Meldedaten mit dem Bestand des Beitragsservice abgeglichen werden. Ein Schreiben erhalten allerdings nur Personen, die keiner bereits angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.
Die für den Meldedatenabgleich 2026 erforderlichen Meldedaten werden am 8. November 2026 von den Einwohnermeldeämtern ermittelt. Dabei handelt es sich um rund 73 Mio. Datensätze. Aufgrund der Datenmenge können diese nicht auf einmal übertragen werden, sondern werden im Zeitraum vom 9. November 2026 bis voraussichtlich zum 8. Dezember 2026 sukzessive anden Beitragsservice übermittelt. Anschließend werden die behördlichen Daten mit den vorhandenen Angaben der angemeldeten Beitragszahlerinnen und Beitragszahler beim Beitragsservice abgeglichen.
Rundfunkbeitrag: Erste Schreiben kommen im Dezember
Die Einwohnermeldeämter erfassen die Daten zum Stichtag 8. November 2026 und übermitteln sie bis zum 8. Dezember. Dazu gehören unter anderem Namen, Geburtsdaten sowie aktuelle und frühere Anschriften mit Einzugsdatum.
Der Versand der Klärungsschreiben soll am 14. Dezember beginnen und spätestens zwölf Monate nach der Datenübermittlung abgeschlossen sein.
Wer ein Schreiben erhält, hat mehrere Möglichkeiten:
- Wird bereits Rundfunkbeitrag für die Wohnung gezahlt, genügt die Angabe der zugehörigen Beitragsnummer.
- Ist die Wohnung noch nicht angemeldet, kann die Anmeldung direkt erfolgen.
- Die Rückmeldung ist kostenlos über rundfunkbeitrag.de/meldedaten oder per Antwortbogen möglich.
- Ohne Rückmeldung erfolgt eine automatische Anmeldung zum Rundfunkbeitrag mit anschließender Zahlungsaufforderung.
Wer bereits über eine andere Person in seiner Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlt, muss also keinen zusätzlichen Beitrag entrichten. Nach erfolgreicher Zuordnung werden die Daten der angeschriebenen Person laut Beitragsservice unverzüglich gelöscht.
Neuer Online-Service für den Beitragskontostand
Unabhängig vom Meldedatenabgleich bietet der Beitragsservice seit Anfang Oktober einen kostenlosen Online-Service unter rundfunkbeitrag.de/kontostand an. Dort lassen sich offene Beträge und kommende Zahlungstermine ohne Registrierung prüfen. Benötigt werden lediglich Beitragsnummer und Geburtsdatum des Kontoinhabers.
Für Verbraucher ist vor allem wichtig, entsprechende Schreiben nicht zu ignorieren. Eine kurze Rückmeldung kann verhindern, dass eine bereits bezahlte Wohnung unnötig ein weiteres Mal angemeldet wird.
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