Das aktuelle Urteil über die Penny-App mag juristisch sauber sein, aber für Verbraucher bleibt es ein Ärgernis.
Man kann das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm anerkennen und trotzdem genervt sein. Genau das ist hier der Punkt. Penny darf weiter mit Rabatten werben, die nur per App gelten. Das ist laut Gericht keine Altersdiskriminierung. Schön. Nur macht das die Sache für Kunden noch lange nicht fair, vernünftig oder verbraucherfreundlich.
Denn im Alltag bedeutet dieses Modell etwas sehr Einfaches: Wer die App nicht will, zahlt mehr. Wer kein Smartphone hat, keines nutzen möchte oder sich nicht für jeden Joghurt digital entblößen will, steht an der Kasse wie ein Kunde zweiter Klasse. Das mag rechtlich keine Diskriminierung sein. Es fühlt sich für viele aber genau so an und dieser Eindruck kommt nicht von ungefähr.
Die Verbraucherzentrale hat deshalb sehr wohl einen Punkt. Vielleicht nicht den stärksten juristischen Hebel, wie auch die Urteile zu Lidl und Netto gezeigt haben, aber einen guten verbraucherpolitischen.
Discounter leben vom Versprechen einfacher, günstiger Preise. Wenn der echte Angebotspreis immer öfter hinter einem App-Login versteckt wird, dann kippt dieses Versprechen. Dann ist billig nicht mehr billig, sondern billig unter Bedingungen.
App-Rabatte zeigen ein grundsätzliches Verbraucherproblem
Mich stört daran vor allem die Dreistigkeit, mit der diese Praxis inzwischen als normal verkauft wird. Der Kunde soll die App laden, Daten hinterlassen, Werbung akzeptieren und sich an ein Bonussystem ketten, nur um den Preis zu bekommen, der im Prospekt schon fast wie selbstverständlich groß herausposaunt wird. Das ist digital verpackte Gängelung.
Natürlich kann man sagen: Niemand wird gezwungen. Das ist der übliche Satz, wenn Unternehmen etwas maximal unbequem gestalten und es dann Freiheit nennen. Niemand wird auch gezwungen, einen Einkaufswagen zu nehmen, wenn die Rollen fehlen. Angenehm wird die Nutzung dadurch dennoch nicht. Der formale Verzicht auf Zwang ersetzt eben keine faire Praxis.
Und ja, ältere Menschen sind nicht automatisch ausgeschlossen, nur weil sie seltener Apps nutzen. Aber daraus zu schließen, es gebe hier überhaupt kein Problem, ist genauso bequem. Die Hürde ist real. Für manche ist sie klein, für andere lästig und für wieder andere schlicht abschreckend. Wer das kleinredet, kennt vermutlich nur Leute, die ihr ganzes Leben per Display organisieren.
Das Gericht urteilt über Recht und nicht über Fairness
Genau deshalb sollte man Urteil und Bewertung sauber trennen. Juristisch mögen Penny, Lidl, Netto und Co. auf der sicheren Seite sein. Politisch und gesellschaftlich ist dieses Modell dennoch problematisch. Der Handel erzieht seine Kunden derzeit dazu, Normalpreise als Strafe und App-Preise als Belohnung zu akzeptieren.
Mein Eindruck ist: Juristisch mag die Klage des vzb ins Leere gelaufen sein, in der Sache trifft sie trotzdem einen wunden Punkt. App-Rabatte sind nicht harmlos, sondern ein schleichender Druckmechanismus. Wer das als bloße digitale Bequemlichkeit abtut, ignoriert, wie aus freier Wahl langsam ein unerwünschter Standard wird.
Und ihr? Ist das für euch noch Kundenservice oder schon Rabatt-Erpressung im freundlichen Discounterdesign? Lasst es mich gerne in den Kommentaren wissen.
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