Die Bundesnetzagentur startet eine Anhörung zur möglichen Mitnutzung von Mobilfunkfrequenzen unter 1 GHz durch 1&1.
Die Behörde eröffnet ein schriftliches Verfahren zur kooperativen Nutzung gleichwertiger Frequenzen in den Ausbaugebieten der 1&1 Mobilfunk GmbH. Hintergrund sind Auflagen aus der Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte. Präsident Klaus Müller erklärte, interessierte Kreise könnten sich zu möglichen Änderungen der Zuteilungen äußern.
Anhörung zur kooperativen Mitnutzung von Frequenzen unter 1 GHz
Den etablierten Netzbetreibern Telekom, Telefónica und Vodafone wurden Nutzungsrechte in mehreren Frequenzbereichen verlängert. Zugleich wurden sie verpflichtet, auf Nachfrage mit 1&1 über eine gemeinsame Nutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu verhandeln. Bis Ende 2025 kam keine Einigung zustande.
Worum es konkret geht
- Prüfung einer verpflichtenden Mitnutzung
- Betroffene Ausbaugebiete von 1&1
- Mögliche Auflagen für einzelne Netzbetreiber
- Stellungnahmen bis 18. März 2026
Die Anhörung soll klären, ob und wie eine solche Mitnutzung angeordnet wird. Ziel sei laut Behörde mehr Transparenz bei Frequenzzuteilungen. Ich halte das Verfahren für relevant, weil es den Wettbewerb stärken kann.
Verständlich erklärt: Die drei großen Mobilfunkanbieter nutzen besonders wichtige Funkfrequenzen, die für eine gute Netzabdeckung auf dem Land und in Gebäuden sorgen. Der Anbieter 1&1 verhandelt mit ihnen darüber, diese Frequenzen in bestimmten Gebieten mitnutzen zu dürfen, um sein eigenes Netz schneller auszubauen. Weil es bisher keine Einigung gibt, prüft die Bundesnetzagentur nun, ob sie die etablierten Anbieter verpflichten soll, solche Frequenzen mit 1&1 zu teilen.
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