Elektroautos erhalten bis 2035 Vorteile
Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes bis Ende 2035 beschlossen. Auch gibt es einige neue Möglichkeiten.
Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) verabschiedet. Das Gesetz soll bis Ende 2035 gelten und den bestehenden Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität fortführen. Städte und Gemeinden könnten damit weiterhin unter anderem Park- und Zufahrtsprivilegien für Elektrofahrzeuge gewähren.
Die Reform sieht außerdem vor, den Anwendungsbereich auszuweiten. Künftig sollen Kommunen entsprechende Bevorrechtigungen nicht nur für Elektro-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw einführen können. Laut Bundesregierung soll dies die Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten unterstützen.
Geplante Änderungen beim Elektromobilitätsgesetz
Die wichtigsten Neuerungen:
- Das Elektromobilitätsgesetz wird bis Ende 2035 verlängert.
- Städte und Gemeinden können elektrisch betriebene Fahrzeuge weiterhin durch Parkbevorrechtigungen und Zufahrtsrechte fördern oder künftig auch auf Gebühren für Anwohnerparkausweise verzichten.
- Der Anwendungsbereich wird auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw erweitert.
- Das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs wird dauerhaft gesetzlich geregelt; ein E-Kennzeichen ist hierfür künftig nicht mehr erforderlich.
- Die Voraussetzungen für die Privilegierung von Plug-in-Hybridfahrzeugen werden an die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung angepasst.
- Rechtliche Unklarheiten werden beseitigt und notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen umgesetzt.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs dauerhaft gesetzlich geregelt werden. Gleichzeitig sollen rechtliche Unklarheiten beseitigt und weitere Vorschriften angepasst werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange erklärte, die Änderungen sollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben und den weiteren Ausbau der Elektromobilität unterstützen.
Ich finde, die geplanten Änderungen sorgen vor allem für mehr Klarheit bei den Regeln rund um das Laden und erweitern die Möglichkeiten der Kommunen. Wie stark sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken, wird sich nach einer Verabschiedung des Gesetzes zeigen.
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In Berlin kosten die Anwohnerparkausweise so wenig, dass deren Gebührenerhebung die Kosteb nicht einspielen und rechtswidrig ist, da nicht kostendeckend.
Und eine Schukosteckdose kann ich an jeden Benziner hängen und stehe dann auf dem E Parkplatz. Warum nicht wie bisher nur für Fahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung?
Weil das E-Kennzeichen über kurz oder lang eh auslaufen wird. Und es zudem hässlich aussieht. Zudem, als Umweltaspekt, ist die Übernahme des Kennzeichens eines Verbrenners nur ohne E möglich.