Gericht kippt Klausel in Unlimited-Tarifen von 1&1

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine umstrittene Klausel in den Unlimited-Tarifen von 1&1 für unwirksam erklärt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass 1&1 in seinen Unlimited-Mobilfunktarifen keine Einschränkungen auf Grundlage einer unklar formulierten AGB-Klausel vornehmen darf. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, nachdem der Anbieter sich bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ eine Drosselung der Datenrate oder sogar eine Kündigung des Vertrags vorbehalten hatte.

Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Formulierung gegen das Transparenzgebot. Die Richter bemängelten, dass nicht nachvollziehbar definiert werde, wann ein Verbrauch als unüblich gelte. Zudem könne eine solche Einschränkung den eigentlichen Vertragszweck eines Unlimited-Tarifs gefährden.

1&1 äußert sich dazu wie folgt:

Unser Anspruch ist es, unseren Kundinnen und Kunden leistungsstarke Unlimited-Tarife zu fairen und transparenten Bedingungen anzubieten. Die nun vom Oberlandesgericht Koblenz beanstandete Klausel haben wir bereits im Frühjahr 2025 angepasst. Sie ist seitdem nicht mehr Bestandteil unserer aktuellen Vertragsbedingungen und wird nicht mehr verwendet.

Urteil zu Unlimited-Tarifen und Folgen für Kunden

Das Urteil vom 30. Juli 2026 ist rechtskräftig, da das Gericht keine Revision zugelassen hat. 1&1 muss die beanstandete Klausel nun streichen oder überarbeiten. Auf Grundlage dieser Bedingung darf das Unternehmen Kunden nach dem Urteil weder die Geschwindigkeit drosseln noch Verträge kündigen.

Ich halte die Entscheidung für nachvollziehbar, weil Kunden bei einem als Unlimited beworbenen Tarif klar erkennen können sollten, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind. Verständliche Vertragsbedingungen schaffen aus meiner Sicht mehr Rechtssicherheit für beide Seiten.

Update · 

Statement von 1&1 ergänzt.

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  1. Stefan K. 🔆

    Dann sollten aber auch solche „On-Demand“-Tarife abgeschafft werden. Finde ich bei Aldi Talk bspw. bekloppt, nach Verbrauch des „Inklusiv-Volumens“ immer in 1-GB-Schritten selbst nachbuchen zu müssen. Das ist nach meinem Verständnis zuwider dem (beworbenen) Unlimited-Gedanken.

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