Glasfaser-Kunden profitieren von neuer BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Mindestlaufzeit eines Glasfaservertrags mit dem Tag des Vertragsschlusses beginnt.
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit von 24 Monaten nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses startet. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wird. Damit widerspricht das Gericht einer in der Branche verbreiteten Praxis, den Laufzeitbeginn auf die spätere Freischaltung zu verschieben.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Vertragsbedingungen der Deutsche GigaNetz GmbH. Das Unternehmen hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte dagegen und bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht, Aktenzeichen III ZR 8/25.
BGH stärkt Verbraucher bei Glasfaserverträgen
Der Ausbau von Glasfasernetzen kann sich über viele Monate oder sogar mehr als ein Jahr hinziehen. Beginnt die Vertragslaufzeit erst nach Abschluss der Bauarbeiten, verlängert sich die tatsächliche Bindung der Kunden deutlich. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese Praxis gegen gesetzliche Vorgaben, da sie die Mindestlaufzeit faktisch ausdehnt.
Bereits zuvor hatte das Hanseatische Oberlandesgericht ähnlich entschieden (PDF). Mit dem aktuellen Urteil schafft der Bundesgerichtshof nun bundesweit Klarheit. Laut Verbraucherzentrale können Kunden, die bereits gekündigt haben, unter Umständen ein früheres Vertragsende verlangen und ihren Anbieter zur Korrektur des Kündigungstermins auffordern. Ein Musterbrief steht dazu bereit.
-->









Wie ist das beim Übergangstarif?
Ich hatte am 30.05.2023 eine Auftragsbestätigung von htp. am 31.01.2024 wurde die Glasfaser gespleißt, Tage vorher wurden Tiefbauarbeiten abgeschlossen und das Loch gebohrt, Leerrohre verlegt. Der Vertrag läuft somit noch bis Ende Januar 2026. Wie kann ich rückwirkend die Kosten seit dem 29.05.2025 erstattet bekommen? knapp 200 €
Wie ist das beim Übergangstarif? Der BGH hat bestätigt, dass wenn der Anschluss vom Glasfaser nach dem Vertragsabschluss installiert wurde, dass nicht der Tag an dem das Glasfaserinternet bereitsteht, der erste Tag ist, sondern der Tag, an dem der Glasfaser-Vertrag abgeschlossen wurde, insofern ist man immer früher als 24 Monate raus, wenn man kündigen will. Wenn bspw. 6 Monate nach Vertragsabschluss das Glasfaserinternet steht, ist man schon nach 18 Monaten aus dem Vertrag raus beginnend nach dem ersten Tag, an dem das Glasfaserinternet laufen müsste. Ich habe diese Woche einen Vertrag mit der Telekom über Verivox abgeschlossen, dass ich ab Mitte Februar 2026 mit DSL surfe (DSL Zuhause Sofort L) undzwar solange, bis Glasfaser steht und der Übergang ist nahtlos und neben der Laufzeit des DSL-Vertrag kommt die Laufzeit von 24 Monaten zum Glasfaservertrag dazu. Wenn ich also im Sommer oder Herbst 2026 dann Glasfaser nutze, hoffentlich ohne extra Stress, habe ich dann so 6-9 Monate DSL Zuhause Sofort L genutzt und wenn dann Glasfaser 150 bereitsteht, muss ich eine Mindestvertragslaufzeit von Glasfaser mit 24 Monaten billigen.
könnte ich mit dem Beschluss des BGH früher raus aus dem Glasfaservertrag?
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/BGH-Vertragslaufzeit-fuer-Glasfaseranschluss-beginnt-bei-Vertragsabschluss/Wie-ist-das-beim-Uebergangstarif/posting-45892862/show/
ich habe hier eine Diskussionsrunde über das Thema Übergangstarif (DSL) gestartet. es ist eine hitzige Debatte und reicht hin zu mydealz, wo ich das angebot erkannt hatte.
Ich verstehe diese Entscheidung aus Kundensicht. Ich befürchte allerdings, dass dies jetzt nicht unbedingt ein Ausbautreiber sein wird. Das ganze Thema Glasfaser wird zwar staatlich gefördert, aber zu einem nicht unerheblichen Teil über die Kundenbindung getragen. Der Ausbau ist ja in privater Hand und damit von Profiten abhängig. Da werden sich einige Unternehmen zweimal überlegen, ob sie noch investieren. Insbesondere in den Gebieten, wo die Ausbauquoten aufgrund von installierter VDSL250-Basis nicht erreicht werden, wird es schwierig werden.
warte das hat doch Nachteile. Wenn der Vertrag sofort beginnt, dann wollen die auch, dass man sofort zahlt oder nicht?
Nein. Wie im Beitrag geschrieben, bezieht sich das Urteil und der ganze Sachverhalt auf die Mindestlaufzeit und wann diese startet. D.h. nicht, dass du während des Ausbaus bereits bezahlen musst, du erhältst ja auch noch keine Leistung.
Interessant. Warum soll das denn nur bei Glasfaser gelten?
Die tatsächliche Nutzbarkeit bei DSL oder kabke kann sich genauso in die Zukunft verschieben
Aber dort ist es doch nicht üblich vorab einen Vertrag abzuschließen oder? Bei Glasfaser geht es ja darum eine Leitung in die Straße und das Haus zu legen, was bei Kabel und DSL doch nie gemacht wird!?
Jain. Bei meinem letzten Umzug habe ich auch einen Vertrag unterzeichnet, aber tatsächlich nutzbar war das Internet erst eineinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Kabel war zwar schon verlegt, aber hat mir so sich nichts gebracht
Wir haben einen Vertrag während Corona 2019 abgeschlossen. Das Openinfra nicht schafft in 6 Jahren Leute in der Stadt auszuschließen und die orangenen Kabel immer noch vor den Grundstücken aus der Strasse hängen würde bedeuten, dass ich nach 7 Jahren immer noch in den Vertrag hängen würde, obwohl ich da gar nicht mehr wohne.
Das wird endlich dazu führen, dass eben Glasfaser erst dann vermarktet wird, wenn auch die Leitung liegt und Leistung erbracht werden kann