Drohnen und Co: Vereinigung Cockpit fordert 50-Meter-Grenze für kleine Fluggeräte

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Die Piloten-Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ hat zur ILA neue Forderungen für die Regulierung ferngesteuerter Fluggeräte veröffentlicht. Enthalten ist auch eine vertikale Beschränkung kleiner Geräte auf maximal 50 Höhenmeter über dem Piloten.

Während in Kürze auch Xiaomi den ersten eigenen Quadrocopter in den Handel bringen wird, ist die Verwendung solcher Geräte in der Politik weiter ein großes Thema. Neue Regulierungen werden bereits seit einiger Zeit gefordert, auch weil viele Nutzer sich weder der Versicherungspflicht, noch bestimmter Flugverbotszonen bewusst sind.

Generelles Positionspapier für ferngesteuerte Fluggeräte

Die Vereinigung Cockpit geht nun gleich einige Schritte weiter und veröffentlichte zur Luftfahrtmesse in Berlin neue Positionen zum Thema „Drohnen“-Verwendung in Deutschland. Auch wir haben vor Ort in Schönefeld und konnten einen Blick in die Sonder-Veröffentlichung zur ILA werfen, welche auch online abrufbar ist. Dort werden unter anderem folgende Forderungen genannt:

  • Ausweichpflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme
  • Beipackzettel beim Kauf von Drohnen
  • Betrieb nur in Sichtweite des Piloten
  • Räumliche Betriebsbeschränkung für Drohnen
  • Versicherungs- und Markierungspflicht
  • Verbesserte Sichtbarkeit für unbemannte Luftfahrtsysteme
  • Einführung eines Meldesystems für Probleme im Betrieb

Ein großer Teil dieser Punkte wie beispielsweise Beschränkung auf Sichtflug und Verpflichtung zur Versicherung sind bereits jetzt geregelt, werden lediglich kaum kontrolliert. Ein Blick in das Papier offenbart jedoch weitere (in der Pressemitteilung nicht erwähnte) Forderungen, welche deutlich gravierender ausfallen.

Spezielle Forderungen für kleinere Modelle

Diese beziehen sich lediglich auf den „Betrieb kleiner und kleinster RPAS“, der Begriff RPAS steht hierbei für „Remotely Piloted Aircraft System“, also ferngesteuerte Fluggeräte. Auch, wenn man keine genaueren Details zur Einordnung in diese Kategorie bekannt gibt, dürften kleinere Modellflugzeuge und viele Quadrocopter zweifelsohne davon betroffen sein.

Gefordert werden für solche Modelle:

  • Einschränkung der räumlichen Betriebsgrenzen: maximal 50 Meter vertikal, 500 Meter horizontal um den Piloten
  • Gewichtsbeschränkung auf 500 Gramm außerhalb von Modellflugplätzen, sofern Harmlosigkeit einer Kollision nicht bewiesen
  • Geschwindigkeitsbeschränkung
  • Automatische Vermeidung von Beschränkungsgebieten
  • Automatische Stabilisierung bei Kontrollverlust
  • Informierung der Öffentlichkeit, auch durch Regierung

Vor allem die ersten drei Punkte dürften für eine Menge Diskussionsstoff sorgen und den Luftsport im derzeitigen Zustand stark beeinträchtigen. Ohne Frage, Kollisionen, auch kleinerer RAPS bergen ein enormes Risiko für die private und kommerzielle Luftfahrt, nicht ohne Grund existieren jedoch auch bereits jetzt genaue Regelungen, die solche Fälle bei Befolgung verhindern. Die geforderten Beipackzettel mit Verweis auf geltende Bestimmungen dürften es durch viele Direktimporte aus dem asiatischen Raum hingegen schwer haben, alle betroffenen Nutzer zu erreichen.

[quelle]Quellen: Infoheft „VCINFO – Drohnen & Luftfahrt“ | Pressemitteilung[/quelle]


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