Die Koalitionsfraktionen haben eine gesetzliche Grundlage für die Förderung klimaneutraler Mobilität beschlossen.
Mit einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen eine zuwendungsrechtliche Regelung für ein Förderprogramm der Bundesregierung geschaffen. Dieses richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und betrifft elektrisch betriebene Fahrzeuge. Förderfähig sollen laut Regelung Fahrzeuge sein, die erstmals nach dem 1. Januar 2026 zugelassen werden.
Die Förderung soll auch dann greifen, wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag bereits vor der Antragstellung abgeschlossen wurde. Damit wird eine nachträgliche Förderung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Gesetzliche Grundlage und Ziel der Förderung
Die entsprechende Regelung ist Teil des Gesetzes zur Förderung klimaneutraler Mobilität. Dieses wurde im Rahmen eines Änderungsantrags zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge beschlossen.
Nach Angaben der Koalitionsfraktionen soll damit einem möglichen Zögern von Käufern vorgebeugt werden. Gleichzeitig sei ein einstufiges Verfahren vorgesehen, bei dem die Antragstellung erst nach der Zulassung erfolgt, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten.
Ich halte die Regelung für nachvollziehbar, da sie Planungssicherheit schaffen kann und gleichzeitig versucht, den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Bereits im Vorfeld gab es allerdings auch heftige Kritik. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung als verfassungswidrig.
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