Das Bundeskabinett verschärft die Meldepflichten für Kryptowährungen in Deutschland deutlich.

Deutschland setzt mit neuen Vorgaben die EU-Richtlinie DAC8 um und verpflichtet Krypto-Dienstleister künftig zur Weitergabe von Nutzer- und Transaktionsdaten an Behörden. Betroffen sind unter anderem Handelsplattformen, Broker und Verwahrer von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Laut Bundesfinanzministerium sollen die Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur deutsche Anbieter, sondern auch internationale Plattformen mit Kunden in Deutschland. Erfasst werden sollen persönliche Daten sowie Kauf-, Verkaufs- und Tauschvorgänge inklusive Zeitpunkt und Marktwert der jeweiligen Transaktionen. Anschließend ist laut Regierungsangaben ein automatisierter Datenaustausch mit anderen Staaten vorgesehen.

Grafik: Bundesministerium der Finanzen

Neue Steuerregeln für Bitcoin und andere Kryptowährungen

Mit der Umsetzung der Richtlinie wächst der regulatorische Druck auf den Kryptomarkt weiter. Ziel der neuen Meldepflichten ist es laut Bundesregierung, digitale Vermögenswerte ähnlich streng zu kontrollieren wie klassische Finanzprodukte. In Österreich gilt bereits seit Anfang 2026 ein vergleichbares Krypto-Meldepflichtgesetz.

Diese Daten sollen gemeldet werden:

  • Name und Anschrift des Nutzers
  • Steuerliche Identifikationsmerkmale
  • Kauf- und Verkaufsvorgänge
  • Tauschgeschäfte mit Kryptowährungen

Ich halte die Entwicklung für einen weiteren Schritt hin zu einer stärkeren Regulierung des Kryptomarktes in Europa. Kürzlich wurde bereits bekannt, dass der steuerfreie Krypto-Gewinn vor dem Aus stehen könnte.

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