NEINhorn-Streit eskaliert: Carlsen verklagt OpenAI

Der Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn haben OpenAI wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.

Die Klage wurde am 19. August 2026 beim Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. Im Mittelpunkt steht die Kinderbuchreihe „Das NEINhorn“. Nach Darstellung der Kläger erzeugt ChatGPT bereits nach einfachen Eingaben Geschichten und Illustrationen, die wesentliche kreative Elemente der Originalwerke übernehmen.

Carlsen schließt aus den getesteten Ausgaben, dass Werke der Reihe ohne Lizenz für das Training von OpenAI-Modellen verwendet worden sein könnten. Das ist zunächst eine Behauptung der Kläger und muss nun gerichtlich geprüft werden.

Besonders ungewöhnlich ist der Vorwurf, ChatGPT habe komplette Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Carlsen-Logo erstellt.

Diese Vorwürfe erhebt der Carlsen Verlag gegen OpenAI

Die Klage stützt sich laut Carlsen unter anderem auf folgende Beobachtungen:

  • Geschichten sollen zentrale Elemente des NEINhorn-Universums übernehmen.
  • Illustrationen seien dem Original teilweise sehr ähnlich.
  • Weitere Figuren und Schauplätze würden automatisch eingebunden.
  • ChatGPT habe Druckvorlagen samt Fake-ISBN und Verlagslogo erzeugt.

Bild: Carlsen Verlag

Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn kritisieren die aus ihrer Sicht unerlaubte Nutzung ihrer Arbeiten deutlich. Carlsen fordert OpenAI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Verstöße offenzulegen und entstandene Schäden zu ersetzen.

Ich halte das Verfahren für besonders relevant, weil es über einen einzelnen Buchtitel hinausweist. Entscheidend wird sein, ob sich die behauptete Nutzung geschützter Werke und eine mögliche „Memorisierung“ rechtlich belastbar nachweisen lassen. Das Urteil könnte deshalb auch für andere Verlage und KI-Anbieter Signalwirkung entwickeln.


mobiFlip bei Google hervorheben – unsere Beiträge öfter sehen Quelle wählen ↗
Fehler melden 3 Kommentare

   

Durch Kommentieren stimmst du unserer Netiquette und Datenschutzerklärung zu.

  1. rot 🏅

    Vielleicht sind wir aber langsam auch an einem Punkt angekommen, wo der Begriff der Schöpfungshöhe hinterfragt werden sollte. Das Urheberrecht ist aus einer anderen Zeit und nicht mehr wirklich zeitgemäß. Und solange niemand die so generierten Bücher und Geschichten verkauft, sondern es im privaten Verwendet, sehe ich kein Problem, da schon immer z.B. Kinder bestimmte Figuren nachgezeichnet haben und das dann auch teils verblüffend gut bis besser.

    Alles verbieten kann einfach keine Lösung mehr sein, wenn die Menschheit sich weiterentwickeln möchte. Und neues ist schon immer aus Impressionen anderer Produkte entstanden. Hat man auch ausführlich im Kunstunterricht gelernt.

  2. RoyBer 🏅

    Also wenn man das Vergleichsbild sieht, sollten sie ja keine schlechten Karten haben. Das ist ja offensichtlich komplett abgekupfert und verletzt diverse Rechte. Die Frage ist nur ob OpenAI das wirklich in den Griff bekommen kann? Ich hab das Gefühl diese KI Tools machen auch vieles aus eigenem Antrieb ….

    1. Jonas 🎖

      Mich würde noch der Prompt dazu interessieren und ob auf Materialien aus dem Internet zugegriffen wurde im Rahmen der Session. Der Best Case für den Verlag ist Geld und der Worst Case für uns Nutzer ist, dass die Technologie am Ende in Deutschland nicht verfügbar ist. Ich hab da irgendwie aber auch keine feste Meinung dazu…

Du bist hier:
mobiFlip / News / Dienste / NEINhorn-Streit eskaliert: Carlsen verklagt OpenAI