Neue EU-Abgabe: Kleine Pakete werden bald zusätzlich belastet

Die EU führt spätestens zum 1. November 2026 eine neue Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus dem Onlinehandel ein.

Der Rat der Europäischen Union hat die umfassende Reform des EU-Zollrechts gebilligt. Besonders relevant für Verbraucher ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete, die spätestens zum 1. November 2026 EU-weit eingeführt werden soll. Die genaue Höhe muss die EU-Kommission noch festlegen.

Die neue Abgabe soll die steigenden Kosten für die Kontrolle der enormen Zahl an E-Commerce-Sendungen teilweise ausgleichen. Sie ist ausdrücklich nicht mit der bereits beschlossenen Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze von 150 Euro identisch.

Milliarden Pakete sorgen für höheren Kontrollaufwand

Die Dimension des Paketverkehrs zeigt, warum die EU ihre Zollregeln verschärft:

  • 2025 wurden rund 6 Milliarden E-Commerce-Pakete abgefertigt.
  • Über 90 Prozent dieser Sendungen kamen aus China.
  • 84.000 Zollbeamte arbeiteten an rund 2.200 Zollstellen.
  • Fast 31 Mrd. € an Zöllen wurden erhoben

Zusätzlich sollen außerhalb der EU ansässige Onlineplattformen künftig selbst als Einführer gelten und damit für Zollformalitäten sowie Abgaben verantwortlich sein. Bei schweren Verstößen sind Geldbußen von bis zu 6 Prozent des jährlichen Wareneinfuhrwerts vorgesehen.

Für Verbraucher dürfte vor allem die neue Paketgebühr spürbar werden. Wie stark sie Bestellungen bei günstigen internationalen Onlinehändlern verteuert, hängt nun von der noch offenen Höhe ab. Ich halte es für wahrscheinlich, dass besonders sehr günstige Einzelbestellungen dadurch unattraktiver werden.


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  1. Max 👋

    Ich glaube ja, dass das nur die Zwischenhändler reicher macht. Wenn dieses Vorgehen bewirken würde, dass wieder mehr in der EU (zu vertretbaren Preisen) gefertigt wird, wäre ich ein Fan. So bleibt mir nichts anderes übrig, die gleichen Produkte bei Amazon mit 60% Aufschlag zu kaufen. Kein Fan aktuell

  2. Hubert0815 🍀

    Vielleicht noch eine weitere Steuer zB die Zuckersteuer darauf erheben?

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