Zollfreigrenze für Kleinsendungen entfällt ab heute
Die Generalzolldirektion führt ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Zollabgabe für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten ein.
Ab heute entfällt die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten. Für entsprechende Sendungen wird stattdessen eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warenkategorie („Item“) erhoben, zusätzlich zu den regulären Zolltarifen.
Zolländerungen für Onlinebestellungen aus Drittstaaten ab 2026
Ab dem Stichtag gilt die neue Regelung auch für Sendungen, die vor dem 1. Juli 2026 bestellt wurden, sofern die Einfuhr erst danach erfolgt. Zusätzlich bleibt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 oder 7 Prozent bestehen.
Wesentliche Punkte der Neuregelung
- Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
- Pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie
- Zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer bleibt bestehen
- Gilt auch für vorab bestellte Waren mit später Einfuhr
Die praktische Abwicklung erfolgt in der Regel über Transportdienstleister wie Post- oder Kurierdienste, die die Einfuhrabgaben vorstrecken. Alternativ können Händler die Abgaben übernehmen, sofern sie im EU-Mehrwertsteuersystem registriert sind und den Import One-Stop-Shop (IOSS) nutzen. Verbraucher sollten daher vor dem Kauf prüfen, ob Abgaben bereits im Preis enthalten sind oder separat anfallen.
Aus meiner Sicht erhöht die Regelung die Systematik im grenzüberschreitenden Onlinehandel und sorgt für einheitlichere Wettbewerbsbedingungen, führt aber zugleich zu zusätzlichen Kosten und mehr Aufmerksamkeitspflicht beim Einkauf außerhalb der EU. Alle Informationen zur neuen Regelung gibt es beim Zoll.
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