Österreich erhebt ab dem 1. Oktober eine Paketsteuer, die Amazon mit 2,40 Euro pro Bestellung an seine Kunden weitergibt.
Das neue Paketsteuergesetz betrifft Versandhändler mit mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich. Sie müssen grundsätzlich zwei Euro je zugestelltem Paket abführen. Alternativ erlaubt das Gesetz eine Berechnung von zwei Euro je Bestellung. B2B-Verkäufe und Click & Collect sind nicht betroffen.
Amazon wählt die Abrechnung pro Bestellung und weist die Paketsteuer beim Bezahlvorgang aus. Für Kunden werden laut Amazon bei den meisten Bestellungen 2,40 Euro fällig. Darin ist die Umsatzsteuer enthalten. Bei vollständiger Rücksendung innerhalb der Rückgabefrist will Amazon den Betrag erstatten.
Amazon kritisiert Österreichs Paketsteuer
Amazon will das Gesetz zwar umsetzen, zugleich aber rechtlich prüfen lassen. Das Unternehmen äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und an der Vereinbarkeit mit den Regeln des EU-Binnenmarkts.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Die Steuer beträgt zwei Euro je Paket oder alternativ je Bestellung (zzgl. Umsatzsteuer).
- Die Umsatzschwelle liegt bei 100 Millionen Euro pro Jahr.
- Online-Marktplätze können selbst zum Steuerschuldner werden.
- Die Steuer wird quartalsweise an das Finanzamt abgeführt.
Amazon argumentiert zudem, dass die Abgabe günstige Bestellungen überproportional verteuere. Nach Unternehmensangaben hängen rund 250.000 Arbeitsplätze am österreichischen E-Commerce. Die Regierung will mit der Steuer unter anderem den stationären Handel stärken und Umweltziele verfolgen.
Ich finde vor allem die pauschale Belastung schwierig: Bei günstigen Produkten fallen 2,40 Euro deutlich stärker ins Gewicht als bei teuren Bestellungen. Ob die Paketsteuer tatsächlich das Einkaufsverhalten verändert, dürfte sich daher schnell zeigen.
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