Regierung plant Online-Verfahren für Zivilgerichte


Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt. Ziel ist es, digitale Klageeinreichungen zu ermöglichen und den Justizablauf strukturierter und technikgestützt zu gestalten.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das geplante Verfahren zunächst an ausgewählten Gerichten getestet werden. Über digitale Eingabesysteme sollen Bürger die Möglichkeit erhalten, Klagen mit geringen Streitwerten online einzureichen. Der Entwurf sieht vor, das Verfahren barrierefrei und nutzerfreundlich zu gestalten, um die Beteiligung möglichst einfach zu machen.
Darüber hinaus soll das Online-Verfahren laut Gesetzentwurf (PDF) dazu beitragen, Gerichte insbesondere im Bereich der sogenannten Massenverfahren zu entlasten. Durch die strukturierte elektronische Erfassung der Prozessinhalte sowie den Einsatz begleitender technischer Werkzeuge wird eine ressourcenschonendere Bearbeitung angestrebt.
Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Neben Bürgern sollen zukünftig auch Rechtsanwälte an diesem Verfahren teilnehmen können. Hierfür ist vorgesehen, die bereits bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu nutzen. Der Anwendungsbereich betrifft vor allem die Geltendmachung von Geldforderungen vor Amtsgerichten, kann aber laut Regierungsangaben auch breiter eingesetzt werden.
Ich halte diesen Schritt für sinnvoll, da er den Zugang zu Gerichten erleichtern kann und gleichzeitig Verwaltungsabläufe moderner macht. Wenn die Umsetzung gut gelingt, könnte das neue Verfahren für alle Beteiligten spürbare Vorteile bringen.
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