Sammelklage gegen Amazon scheitert vorerst – Werbung bei Prime Video zulässig

Prime Video

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage gegen Amazon zur Werbung bei Prime Video abgewiesen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon zur Einführung von Werbung bei Prime Video zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts war die Umstellung auf ein werbefinanziertes Streamingangebot durch die Vertragsbedingungen gedeckt. Zudem sah das Gericht keine Grundlage für Schadensersatzansprüche der betroffenen Abonnenten.

An der Sammelklage beteiligten sich 329.903 Prime-Kunden. Hintergrund ist die Änderung vom Februar 2024, seit der während Filmen und Serien nicht überspringbare Werbeunterbrechungen gezeigt werden. Wer weiterhin werbefrei streamen möchte, muss einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro zahlen.

Prime Video: Revision soll Grundsatzfragen klären

Laut Gericht wurde Prime Video vertraglich weder ausdrücklich als werbefrei zugesichert noch konnte nachgewiesen werden, dass der Dienst entsprechend vermarktet wurde. Amazon begrüßte die Entscheidung und erklärte, Kunden weiterhin transparent sowie im Einklang mit geltendem Recht über Werbung zu informieren.

Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Nach ihren Angaben berücksichtigt das Urteil die Erwartungen der Verbraucher sowie den Schutz digitaler Abonnements nicht ausreichend. Zudem verweist sie auf ein anderes Verfahren vor dem Landgericht München I, das zugunsten von Abonnenten ausgegangen war.

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