Apple mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“

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Nach Amazon, Facebook und Google (bei Microsoft steht es noch aus) hat das Bundeskartellamt jetzt auch Apple eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zugeschrieben. Das bedeutet, dass Apple jetzt unter „der erweiterten Missbrauchsaufsicht“ (§ 19a GWB.) in Deutschland steht.

Ob Apple das auch wirklich ausnutzt, wird noch untersucht. Da läuft eine Prüfung mit Blick auf „Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework“, so das Bundeskartellamt. Man möchte nun schauen, ob Apple die eigenen Angebote bevorzugt behandelt und andere Unternehmen behindert.

Auch verfügt das Unternehmen über einen privilegierten Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Diese strukturell abgesicherte marktübergreifende Präsenz erleichtert es Apple, sein Ökosystem abzusichern und in neue Geschäftsfelder vorzustoßen, wie zum Beispiel das Werbegeschäft.

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