Bürgergeld steigt: Bescheide auch online erhalten

Os Ba Nahles Hr 2

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. In diesem Zusammenhang informiert die Bundesagentur für Arbeit darüber, dass man die Bürgergeld-Bescheide auch online erhalten kann.

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die jährliche Höhe der „Bürgergeld“-Leistungen zu verändern. Die Anpassungen betreffen Alleinstehende, Paare, nicht erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie Kinder in verschiedenen Altersgruppen. So heißt es:

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.

Die Bescheide für das Jahr 2024 werden ab Mitte Dezember 2023 verschickt, aufgrund der hohen Anzahl kann sich der Versand bis in den Januar 2024 hineinziehen. Für bereits bewilligte Leistungen, die bis ins neue Jahr reichen, ist kein neuer Antrag erforderlich.

Digitales Jobcenter ermöglicht schnellere Bearbeitung

Eine schnellere Bearbeitung bietet jobcenter.digital, das digitale Angebot der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer dort über ein Konto verfügt, kann seine Bescheide online über die Postfachfunktion erhalten.

Das jobcenter.digital ermöglicht eine datenschutzsichere Kommunikation, das Einreichen von Unterlagen, Änderungsmitteilungen und das Stellen von Bürgergeld-Anträgen. Diese Anliegen können mit jobcenter.digital schnell(er) bearbeitet werden.

Vor-Ort-Termine müssen in der Regel zwar dennoch wahrgenommen werden, aber gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bietet der online Service eine gute Alternative.

Info

Hintergrund SGB II

Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.

Mit der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“ hat das Bundeskabinett die neuen Regelsätze ab 2024 festgelegt. Der Gesetzgeber berechnet die Regelbedarfe mit dem Bürgergeld auf einer neuen Grundlage und berücksichtigt dabei die extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Die Berechnung für das Jahr 2024 berücksichtigt die Preisentwicklung nun vorausschauend statt rückwirkend.

Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
8 Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen