Die Bundesregierung hat wie erwartet ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, um Deutschland „wieder auf Wachstumskurs zu bringen“.
Ziel sei es, durch steuerliche Maßnahmen neue Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Diese gilt für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028.
Darüber hinaus wird die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 gesenkt, um die Steuerbelastung für Unternehmen international konkurrenzfähiger zu gestalten. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine Senkung der Gesamtsteuerlast für Unternehmen von derzeit knapp 30 Prozent auf rund 25 Prozent.
Fokus auf E-Mobilität und Forschung
Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung der Elektromobilität. Für Unternehmen wird eine eigene degressive Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent für neue Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese Regelung soll zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gelten.
Zusätzlich wird der maximal berücksichtigungsfähige Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge bei der steuerlichen Behandlung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Auch Investitionen in Forschung werden steuerlich gefördert. So wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage ab 2026 von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro erhöht. Zudem wird die Berechnung der förderfähigen Kosten vereinfacht, indem pauschale Abschläge für Gemein- und Betriebskosten eingeführt werden, heißt es vom Bundesministerium der Finanzen.
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