Bundesnetzagentur warnt vor Spionagetechnik im Haushalt

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Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich vor smarten Geräten, die durch unbemerkte Audio- oder Videoaufnahmen die Privatsphäre gefährden können.

Solche Geräte sind in Deutschland verboten, sofern sie keine klar erkennbaren Signale wie optische oder akustische Hinweise auf ihre Aufnahmefunktion geben. Gerade in sensiblen Bereichen wie Kinderzimmern sei Vorsicht geboten, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zu den problematischen Produkten zählen unter anderem intelligente Überwachungskameras, intelligente Brillen oder Haushaltsgeräte wie Staubsaugerroboter. Diese Geräte dürfen keine heimlichen Aufnahmen machen oder unbemerkt Daten per WLAN oder Bluetooth übertragen. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Aufnahmesituationen für die Betroffenen klar erkennbar sein müssen, um die Privatsphäre zu schützen.

Auch sogenannte Spionagegeräte wie Halsketten mit versteckten Mikrofonen, mit Kameras ausgestattete Blumenkörbe oder sogar videofähige Rasierapparate hat die Behörde wieder identifiziert.

Wann sind smarte Produkte verboten?

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn

  1. sie Audio und/ oder Video unbemerkt aufnehmen und
  2. diese kabellos an andere Geräte übertragen können, beispielsweise über WLAN oder Bluetooth.

Tipps für Verbraucher

Die Bundesnetzagentur rät zu Vorsicht beim Kauf von Produkten mit einer eingebauten Kamera oder mit einem Mikrofon:

Die Bundesnetzagentur hilft bei Fragen weiter

Bei Unklarheiten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden: spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 14 15 16.

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