Wir wissen weiterhin nicht sicher, ob es schon mit iOS 17.6 passiert, aber davon ist auszugehen, denn die EU ist offiziell mit den Änderungen von Apple bei Apple Pay einverstanden. Heißt? Apple wird die NFC-Schnittstelle für andere Banken öffnen.
Das bedeutet, dass wir Alternativen zum Apple Wallet in der EU bekommen werden und diese Anbieter den NFC-Chip im iPhone zum mobilen Zahlen nutzen dürfen. In der Vergangenheit wehrte sich Apple dagegen und argumentierte mit Sicherheit.
Die EU hat jetzt aber grünes Licht gegeben und stellt die Untersuchungen ein, da sie mit den Änderungen von Apple einverstanden ist. Wer ist dabei? Bisher haben nur die VR-Banken den Schritt mit der Girocard angekündigt, mehr gibt es nicht.
Ich bleibe dabei und finde es zwar gut, dass etwas mehr Konkurrenz kommt, aber ich bleibe bei Apple Pay und der nativen Lösung und jede Bank, die auf die Idee kommt, dass sie sich aus dem Apple Wallet verabschiedet, wird von mir verabschiedet.
Statement der EU
- Drittanbietern von Geldbörsen soll der kostenlose Zugang zum NFC-Eingang von iOS-Geräten ermöglicht werden, ohne dass sie Apple Pay oder Apple Wallet verwenden müssen. Apple wird den Zugang zu NFC im Host Card Emulation Modus („HCE“) ermöglichen. HCE ermöglicht die sichere Speicherung von Zahlungsdaten und die Durchführung von Transaktionen über NFC, ohne auf ein geräteinternes Sicherheitselement angewiesen zu sein.
- Anwendung eines fairen, objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Verfahrens und von Zulassungskriterien für die Gewährung des NFC-Zugangs für Entwickler von mobilen Geldbörsen.
- Den Nutzern die Möglichkeit zu geben, eine HCE-Zahlungsanwendung als Standardanwendung für Zahlungen in Geschäften festzulegen und relevante Funktionen wie Field Detect (öffnet die Standard-Zahlungsanwendung des Nutzers, wenn ein gesperrtes iPhone an ein NFC-Lesegerät gehalten wird), Doppelklick (startet die Standard-Zahlungsanwendung, wenn ein Doppelklick auf die Seitentaste oder den Home-Button des Telefons erfolgt) und Authentifizierungstools wie Touch ID, Face ID und Gerätepasscode zu nutzen.
- Einen Überwachungsmechanismus und ein separates Streitbeilegungssystem einzurichten, um eine unabhängige Überprüfung der Entscheidungen von Apple zur Beschränkung des Zugangs zu ermöglichen.
- Anwendung der oben genannten Verpflichtungen auf alle im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) ansässigen Drittanbieter von mobilen Anwendungen und auf alle iOS-Nutzer mit einer im EWR registrierten Apple-ID, auch wenn sie vorübergehend außerhalb des EWR unterwegs sind.
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