Digitaler Euro: Deutsche Kreditwirtschaft legt Grundlagenpapier vor

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in einem Grundlagenpapier erstmals detaillierte Überlegungen zur Ausgestaltung eines „digitalen Euro“ vorgestellt.

Die Mitarbeiter der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland entwerfen in diesem Grundlagenpapier ein Ökosystem neuer Geldformen, das über die Idee des digitalisierten Zentralbankgeldes, der sogenannten Central Bank Digital Currency (CBDC), hinausreicht. Die EZB will das Projekt für einen digitalen Euro voraussichtlich Mitte Juli 2021 starten.

Auch wenn der digitale Euro wie Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel werden soll, sollte die Ausgabe von Geld nach Sicht der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände im zweistufigen Bankensystem Aufgabe der Kreditinstitute bleiben. Das Ökosystem digitalen Geldes, das sie vorschlagen, besteht daher aus drei wesentlichen Elementen:

  • Retail-CBDC für den privaten Gebrauch
  • Wholesale-CBDC für Banken und Sparkassen
  • Giralgeldtoken für den Einsatz in der Industrie

Im Detail werden diese Bestandteile wie folgt beschrieben. 

  • Retail-CBDC, das die Zentralbank herausgibt, sollen Privatpersonen im Euroraum wie Bargeld für Zahlungen im Alltag verwenden können – etwa für Bezahlvorgänge im Einzelhandel oder auch bei staatlichen Institutionen. Der digitale Euro soll wie Bargeld anonym und offline nutzbar sein. Kreditinstitute stellen den Menschen in Europa dafür elektronische Portemonnaies, sogenannte „CBDC-Wallets“, zur Verfügung.
  • Wholesale-CBDC der Zentralbank soll für die Kapitalmärkte und den Interbankenverkehr genutzt werden. Die DK-Experten fordern diese spezielle Form des digitalen Euro unter anderem, weil so auch die weitere Digitalisierung von Zentralbankkonten in das Projekt der EZB einbezogen werden könnte. Im Ergebnis sollen Verbesserungen erzielt werden können, die Verbrauchern und Verbraucherinnen, Unternehmen und auch der Kreditwirtschaft zugutekommen können.
  • Giralgeldtoken, die von Banken und Sparkassen zur Verfügung gestellt werden, sollen die beiden Formen des digitalen Zentralbankgelds ergänzen, um insbesondere den Bedürfnissen von Firmenkunden im Rahmen der Industrie 4.0 und des Internet of Things gerecht zu werden. Giralgeldtoken könnten den Ablauf automatisierter Verträge, sogenannter Smart Contracts, ermöglichen und so Prozesse effizienter machen.

Wer sich für das gesamte Grundlagenpapier interessiert, findet hier das entsprechende PDF-Dokument. Zu bedenken gilt dabei: Das ist nur eine Sicht der Dinge, eben die der deutschen Kreditwirtschaft, die „naturgegeben“ vor allem ihre eigenen Interessen verfolgt.


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