DSGVO: aboalarm versendet Datenauskunftsforderungen kostenlos

Die DSGVO soll ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutzrechte von Verbrauchern stärken, indem Unternehmen ab Inkrafttreten der Verordnung zu Auskünften rund um die Verwendung personenbezogener Daten verpflichtet sind.

Nutzer von aboalarm können ab diesem Tag auf einer speziellen Landingpage eine Datenauskunfts-Anfrage kostenlos an ihre Anbieter senden.

Zudem soll die Forderung zur Auskunft über die Nutzung personenbezogener Daten ab 1. Juli 2018 serienmäßig in die von aboalarm versendeten Kündigungsschreiben integriert werden.


mobiFlip zuerst in deinen Google News – jetzt als Quelle setzen Haken setzen ↗

Fehler melden Kommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Aus diesem Grund wird das System erst nach ausdrücklicher Einwilligung über die nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip / Mobilität / DSGVO: aboalarm versendet Datenauskunftsforderungen kostenlos