E-Zigaretten: Tabaksteuer bleibt bestehen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Tabaksteuer auf nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer, bestehend aus Konsumenten und Herstellern von E-Zigaretten, kritisierten die Steuer, konnten aber die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung und Substantiierung nicht erfüllen. Sie argumentierten unter anderem, die Steuer sei rechtswidrig und führe zu einem strukturellen Vollzugsdefizit, da Endverbraucher, die ihre Liquids selbst mischten, steuerrechtlich als Hersteller angesehen werden könnten.

Steuerlast und rechtliche Hürden im Fokus des Gerichts

Das Gericht führte aus, dass die Beschwerdeführer zunächst vor den Finanzgerichten hätten klagen müssen, bevor sie sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt hätten. Außerdem sei nicht klar, ob die Steuer am Ende tatsächlich die Kläger treffe oder von anderen getragen werde. Der Vorwurf, dass es große Probleme bei der Kontrolle von selbst gemischten Flüssigkeiten gebe, wurde nicht ausreichend dargelegt und daher zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer konnten auch nicht überzeugend darlegen, warum die geringere Gesundheitsgefährdung von E-Zigaretten im Vergleich zu Rauchtabak eine geringere Besteuerung rechtfertigen soll. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum und könne sich auf unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen stützen, so heißt es vom Gericht. Weitere behauptete Grundrechtsverletzungen wurden ebenfalls als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen.


Fehler melden7 Kommentare

   

Deine E-Mail bleibt vertraulich. Durch Kommentieren stimmst du der Datenschutzerklärung zu.

  1. sym 🪴

    Dieser Mist kann nicht teuer genug sein.
    Reicht es nicht, dass unzählige Menschen an den Folgen von Zigaretten krepieren?
    Man sollte alles dafür tun, zumindest die Jüngeren davon abzuhalten, dieses Gift zu konsumieren.

    1. Spiritogre 🔅

      Von welchem Gift bei nikotinfreien Vapes redest du? Da ist ja gerade kein Teer etc. drin wie in Tabak. Das ist Glycerin mit ein paar Aromastoffen. Fang schon mal an Süßigkeiten extra zu besteuern oder am besten ohnehin alle Lebensmittel mit etwa Zucker, die sind viel gefährlicher und ungesünder.

      1. CullenTrey 🎖

        Jain.
        Ja zum Fehlen der bekannten schädlichen Substanzen. Wie aber sich die anderen Substanzen die dort vaporisiert werden aber auf lange Zeit im Körper verhalten, dazu fehlen noch die Erkenntnisse.
        Nein, weil du deine Zuckerbomben in aller Öffentlichkeit ganz für dich allein genießen kannst. Was bei Dämpfen nun mal leider der Fall ist, wenn der Wind sie vor sich her treibt. Die atmen andere durchaus schonmal unfreiwillig ein.
        Habe ich bei Gummibären unc Co. noch nie was von gehört ;-)

        1. Julian II. ☀️

          Das entbehrt jetzt jeder Grundlage. Wenn jemand eine Packung Gummibärchen auf macht und ich zu stark atme , kann es schon vorkommen, dass ich die Hälfte im Mund habe….

      2. Julian II. ☀️

        Das eine Thema hebt das andere nicht auf. Oder macht es (un-)wichtiger, als das andere.

        Man darf gerne bei beiden Themen gezielter vorgehen.

    2. wegdavon 👋

      Sorry, aber du hast dich voll von den ganzen Lobbygruppen einfangen lassen.
      Diese Besteuerung ist der volle Mist. Dient nicht der Gesundheitsprävention, sondern nur dem Geldscheffeln.
      Ohne dieses Teufelszeug wäre ich und andere die ich kenne nicht vom Tabak losgekommen.
      Ich kenne einige dies es versucht haben. Mit den unterschiedlichsten Methoden. Alle sind rückfällig geworden.
      Die, die es mit Verdampfern und damit der Refinanzierungsmöglichkeit von Nikotin versucht hatten, sind alle noch Jahre danach Zigaretten frei.
      Es geht also nicht darum Leute vom Rauchen abzuhalten.
      Es geht rein darum, dass die Steuern fließen. Und wenn die eine Seite kleiner wird muss man eben die andere erhöhen.
      Also alles nur Scheinheilig.
      Und bitte, bevor man auf das ganz Geschwafel reinfällt, erstmal ausführlich informieren.

      1. wegdavon 👋

        Sorry, kleiner Fehler.
        Refinanzierungsmöglichkeit sollte heißen Reduzierungsmöglichkeit

Du bist hier:
mobiFlip.de / News / ...