PAYBACK und dm verschmelzen weiter


Dm Drogeriemarkt und PAYBACK arbeiten kontinuierlich an der Verschmelzung des Kundenerlebnisses und bieten daher neue Services an, die im Rahmen der Kontoverbindung beider Konten freigeschaltet werden.
Um diese Services anbieten zu können, wird der Vertragstext zur Servicebestellung aktualisiert und tritt am 28.10.2024 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die alte Version, die im Kundenkonto eingesehen werden kann.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Bereitstellung von Coupons. Künftig werden dm App-Coupons nicht nur in der dm App, sondern auch in der PAYBACK-App angezeigt. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, ob an der Kasse die dm-App, die PAYBACK Karte oder die PAYBACK-App gescannt wird – sofern die Konten verknüpft sind, werden die aktivierten dm Coupons automatisch eingelöst.
Darüber hinaus ist der digitale eBon für Einkäufe dann auch in der dm-App verfügbar, wenn die PAYBACK-Karte oder die PAYBACK-App genutzt wird. Die Nutzer müssen nichts weiter tun, um von den neuen Services zu profitieren. Der aktualisierte Dienstleistungsvertrag tritt automatisch in Kraft, sofern nicht bis zum 27.10.2024 widersprochen wird.
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