Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH und einen ihrer Mitarbeiter ein Bußgeld von insgesamt fast 16 Millionen Euro verhängt.

Grund ist eine vertikale Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern. AVM, ein führender deutscher Hersteller von Produkten der Telekommunikations- und Netzwerktechnik, darunter die bekannte Marke „FRITZ!“, hatte über Jahre hinweg die freie Preisbildung eingeschränkt, indem sie mit Händlern Preiserhöhungen für Endkunden absprach.

AVM wollte Preise permanent hochhalten

Das Verfahren wurde nach einer anonymen Anzeige und weiteren Hinweisen aus dem Markt eingeleitet und führte im Februar 2022 zu einer Durchsuchung. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, dass AVM durch diese Maßnahmen den Preiswettbewerb beeinträchtigt habe. Die verhängten Bußgelder sollen ein deutliches Signal setzen, dass Verstöße gegen das Preisbindungsverbot nicht toleriert werden.

Mitarbeiter von AVM haben kontinuierlich die Endkundenpreise der Händler beobachtet und beeinflusst, insbesondere dann, wenn diese Preise unter den festgelegten Mindestverkaufspreisen lagen. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zu bzw. passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

Die Bußgeldbescheide gegen AVM sind rechtskräftig, das Verfahren konnte durch einen Vergleich abgeschlossen werden. Gegen die beteiligten Händler wurden keine Bußgelder verhängt. Ein ausführlicher Fallbericht soll in Kürze auf den Internetseiten des Bundeskartellamtes veröffentlicht werden, heißt es in der Pressemeldung.


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  1. Spain0410 👋

    Naja, warum glaubt Ihr, dass auch die älteren Produkte so lange mit Updates supported wurden … die haben sich u.a. das Geld an dieser Stelle reingeholt.

    Ich denke dass der Kundensupport dadurch und durch den Firmenwechsel um einiges eingeschränkt wird. Neue Geräte bringen mehr Geld als Geräte kostenlos upzudaten …

    1. rogh 👋

      Das kann so nicht stimmen, wie du dir das vorstellst, denn an den Verkaufspreisen im Laden verdient AVM nichts, sondern einzig an dem Verkauf an den Laden. Und diesen Preis können sie ja beliebig hochhalten und damit die Marge der Händler beeinflussen.

  2. faceofingo 🌀

    Und auf Heise gibt es von AVM eine Stellungnahme:

    Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt. Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten.

    Das Bundeskartellamt hatte dem Unternehmen Einfluss auf die Preisgestaltung bei Händlern vorgeworfen. Diese sogenannte vertikale Preisbindung ist nicht zulässig. AVM hat in einem sich stark verändernden Markt den stationären Handel unterstützt, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig. Es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht. Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar.

    Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch daran, dass es zwischen Ermittlungsbeginn und Verfahrensbeendigung zu einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Leitlinien kam. Die drastische Zunahme des Onlinegeschäfts wird inzwischen berücksichtigt. Außerdem ist eine klare Trennung zwischen Preisen im Onlineverkauf und Preisen im beratungsorientierten stationären Handel ausdrücklich zulässig.

    1. Mårtiň 🌀

      Die Stellungnahme ist ganz schön frech, man lässt doch komplett außen vor, wie viel Mehreinnahmen man dadurch generieren konnte. Das ist doch genau genau der Punkt. Der freie Markt wurde beeinflusst und die Konkurrenz geschwächt.

  3. Robert 🌀

    Das ist natürlich eine heftige Geschichte. Es ist wirklich schrecklich, dass dieses Unternehmen in Deutschland quasi ein Monopol hat.

    Was sind denn gute und brauchbare Alternativen, wenn man solche verbraucherfeindlichen Machenschaften nicht unterstützen möchte?

    1. Stefan 🌀

      ASUS lese ich regelmäßig bei Alternativ-Empfehlungen, kann da aber keine eigenen Erfahrungen einbringen. Technisch auf Augenhöhe, aber eine wohl nicht ganz so zugängliche Oberfläche/Konfiguration im Vergleich zu den Fritten und zum Teil preislich noch höher angesetzt. Firmware-Updates sollen auch relativ konstant kommen.

    2. max 🔱

      Was für Alternativen hast du denn bitte? AVM ist halt die Qualität.

      1. Paul 🏅

        AVM und Qualität?
        Ist wie bei fast allen so, man kann alles, aber nichts richtig gut. Für den privat Anwender reicht es halt.

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