Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat ab dem 1. Januar 2025. Ein entsprechender Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag liegt jedoch noch nicht vor, da sich die Länder nicht auf eine Umsetzung einigen konnten.
Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein Beschluss gefasst, sodass eine Einhaltung des KEF-Verfahrens bis zum Jahresende nicht möglich ist. Während einige Länder die Anpassung unterstützen, lehnen andere sie ab, obwohl eine einheitliche Entscheidung notwendig wäre. Ohne die Erhöhung sieht die KEF die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, weshalb die ARD Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke nannte den Schritt bedauerlich, aber unumgänglich, um die gesetzlich garantierte Staatsferne und journalistische Unabhängigkeit zu sichern. Einige Länder fordern, die ARD solle zunächst ihre Rücklagen aufbrauchen und auf eine Beitragserhöhung verzichten. Die KEF hat diese Rücklagen jedoch bereits in ihrer Berechnung berücksichtigt, sodass sie nicht doppelt angerechnet werden können.
Ungeachtet des Konflikts lobt die ARD die Fortschritte im Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der im Oktober verabschiedete Reformstaatsvertrag enthält aus Sicht der ARD wichtige Maßnahmen, um den Rundfunk zukunftsfähig zu machen.
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