Unerlaubte Telefonwerbung: Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

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Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt.

Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Vodafone sowie von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen der Angerufenen vorlagen.

Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses bzw. zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

In vielen Fällen hatten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten. Über diese Anrufuntersagungen setzten sich sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center allerdings hinweg.

In Einzelfällen folgten nach Angaben der betroffenen Verbraucher auf eine Anrufuntersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.

Info

Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anrufuntersagung halten.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur melden.

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