Wahl-O-Mat: Vom Verwaltungsgericht Köln gestoppt

Wahlomat Europawahl 2019

Der Wahl-O-Mat darf in seiner jetzigen Form nicht weiter betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn muss das Angebot nun also einstellen oder überarbeiten.

Man gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland statt, die nicht mit der Vorgehensweise einverstanden waren. Zwar werden alle Parteien gelistet, aber man kann nicht alle Parteien beim Vergleich auswählen. Am Ende stehen nur 8 Plätze zur Auswahl, die man mit Parteien belegen kann, es sind aber deutlich mehr Parteien. Kleine Parteien werden damit also benachteiligt.

Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit und gegen den Beschluss kann jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Ob das so kurz vor der Wahl sinnvoll ist? Am kommenden Sonntag sind die Europawahlen.

Die Bundeszentrale argumentiert übrigens damit, dass eine andere Umsetzung technisch nicht möglich sei, was nicht wirklich glaubhaft ist. So lange der Wahl-O-Mat gesperrt ist, kann man den WahlSwiper nutzen. Keine schöne Lösung, aber ich kann Volt irgendwo auch verstehen. Was ich nicht verstehen kann: Wieso man nicht einfach alle Parteien beim Wahl-O-Mat mit auflistet.

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