Verbraucherzentrale legt sich erneut mit Trade Republic an

Trade Republic (KI)

Trade Republic verweigert laut Verbraucherzentrale einigen Kunden die Nachzahlung entgangener Zinsen.

Hintergrund ist eine frühere Werbung für Guthabenzinsen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg war darin nicht ausreichend erkennbar, dass Kunden die Verzinsung zunächst in der App aktivieren mussten. Ein gerichtlicher Vergleich vom 6. Juli 2026 verpflichtet Trade Republic, die beanstandete Werbung künftig zu unterlassen.

Trade Republic: Streit um rückwirkende Zinsen

Nun melden sich laut Verbraucherzentrale erste Betroffene, deren Forderungen Trade Republic ablehnt. In einem dokumentierten Fall verwies der Anbieter darauf, dass die Zinsfunktion erst am 13. Juli 2026 aktiviert worden sei. Eine rückwirkende Gutschrift sei deshalb nicht möglich.

Die wichtigsten Punkte:

Bereits im April 2024 hatte sich Trade Republic nach einer Abmahnung verpflichtet, ähnliche Werbung zu unterlassen. Der aktuelle Vergleich selbst begründet allerdings nicht automatisch einen Zahlungsanspruch für jeden Kunden.

Ich finde den Fall vor allem für Kunden relevant, die größere Guthaben bei Trade Republic geparkt hatten und von einer automatischen Verzinsung ausgegangen sind. Je nach Betrag und Zeitraum kann sich eine individuelle Prüfung durchaus lohnen. Insgesamt ist so eine Verweigerung natürlich absolut kleinlich und unnötig.

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