Verfahren gegen Deutsche Post: Streit um Nachbarschaftszustellung und Einschreiben


Verbraucherschützer haben gleich zwei Verfahren gegen die Deutsche Post angestrengt. Es geht um eine umstrittene AGB-Klausel bei DHL und um irreführende Werbung für Einschreiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Anfang September 2025 beim Oberlandesgericht Hamm Unterlassungsklage gegen die Deutsche Post eingereicht. Streitpunkt ist eine Klausel in den DHL-AGB, die eine Zustellung an Nachbarn oder Hausbewohner erlaubt, wenn „den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind“.
Die Verbraucherschützer halten diese Formulierung für zu unbestimmt und wollen ihre Verwendung untersagen lassen. Nach Angaben von onlinehaendler-news.de bezieht sich das Verfahren nicht auf die Ersatzzustellung an sich, sondern ausschließlich auf die beanstandete Formulierung. Eine Entscheidung steht noch aus.
Werbeaussagen zu Einschreiben irreführend
Zusätzlich musste die Deutsche Post ihre Werbeaussagen zu Einschreiben ändern. Hintergrund ist ein Verfahren der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor dem Landgericht Köln. Die Post hatte Einschreiben als sicheren Versand für Geld oder Wertgegenstände beworben, ohne die geringe Haftungsgrenze klar zu nennen.
Nach eigenen Angaben haftet das Unternehmen bei gewöhnlichen Einschreiben nur bis 25 Euro. In einem konkreten Fall wurden Folgekosten von rund 300 Euro nicht erstattet, nachdem Ausweisdokumente verloren gingen. Die Post hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Werbung angepasst.
Deutsche Post im Streit mit Verbraucherschützern
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Verbraucher durch unklare Klauseln und unvollständige Werbeaussagen benachteiligt werden. Laut verbraucherzentrale-niedersachsen.de sei insbesondere die Bewerbung des Einschreibens irreführend gewesen, da die Haftungsbeschränkung nur im Kleingedruckten zu finden war. Auch beim Thema Ersatzzustellung an Nachbarn will der vzbv mehr Rechtssicherheit schaffen.
Ich finde das Ganze nachvollziehbar, weil man als Kunde bei der Post oft davon ausgeht, dass bestimmte Services sicherer sind, als sie tatsächlich sind. Wenn dann noch schwammige Formulierungen in den AGB stehen, sorgt das schnell für Ärger. Mich überrascht nicht, dass die Verbraucherschützer hier aktiv geworden sind, sondern eher, dass es nicht schon früher passiert ist.
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Auch die garantierte Zustellung bei Express ist falsche Werbung. Denn die Zeiten werden nicht immer eingehalten. Das war bei mir so, aber auch bei einer Bekannten. Die Dunkelziffer wird beliebig hoch sein.
Kenn ich auch.
Da werden Konzertkarten für die man extra teuer Expressversand bezahlt hat einfach mal nach dem Konzert zugestellt.
Und die Post so: 🤷🏻
Bei mir war’s die Kündigung in Richtung Arbeitgeber. Zum Fristende…was ich dann Dank Post natürlich verpasst habe :-D
Zählt da aber nicht dein Absenden Datum? Du hast ja einen Beleg, dass du es fristgerecht abgegeben hast.
Ich bin mir sehr sicher, dass das tatsächliche Vorliegen entscheidend ist. Also die Zustellung.
In dem Fall aber vielleicht etwas anders zu handhaben, da mit garantierter Zustellung zu einem bestimmten Tag geworben wird und somit die Post schuld wäre…
Ich musste zum Glück nichts ausfechten, da die Kündigung dennoch akzeptiert wurde.
Hat das zumindest für Dich ein halbwegs glimpfliches Ende gefunden, indem die Post die Konzert-Tickets erstattet hat? Falls nicht, wäre das vielleicht direkt das nächste dicke Ding für die Verbraucherzentrale….
Natürlich erstattet die Post die Kosten nicht.
Als Empfänger erstatten die dir gar nichts da du für die Post in dem Sinne nicht mal Kunde bist. Du bist nur Empfänger und hast direkt bei der Post ja nichts in Auftrag gegeben oder gar bezahlt.
Das müsste dann der Absender machen da er für die Post der eigentliche Kunde ist. Wenn der nicht gewillt ist was zu unternehmen bist du der mopps.
Aber selbst wenn das der Fall wäre könnte man höchstens die Mehrkosten für den Versand erstattet bekommen.