Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen den Drogeriemarkt dm eingereicht.
Anlass ist ein neues Online-Angebot, über das neben Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel verkauft werden. Der Versand erfolgt formal über eine tschechische Versandapotheke, die von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben wird. Die Wettbewerbszentrale sieht darin Verstöße gegen Arzneimittel- und Apothekenrecht.
Klage gegen dm wegen Online-Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel
Kritisiert wird insbesondere die Vermischung von Drogeriesortiment und apothekenpflichtigen Produkten. Laut Wettbewerbszentrale dürfen solche Arzneimittel ausschließlich durch Apotheken abgegeben werden. Eine Integration in den Webauftritt eines Drogeriemarkts unterlaufe die Apothekenpflicht.
Zudem beanstandet die Wettbewerbszentrale eine mögliche Umgehung apothekenrechtlicher Beteiligungsregeln. Das gewählte Konstrukt mit einer auf den deutschen Markt ausgerichteten Versandapotheke in Tschechien werfe Grundsatzfragen für den digitalen Vertrieb auf.
Ich halte das Verfahren für richtungsweisend, weil es klären dürfte, wie strikt die Trennung von Apotheke und Einzelhandel im Online-Markt durchgesetzt wird. Auch für andere Händler dürfte der Ausgang von Interesse sein, schließlich plant auch Rossmann ein ähnliches Angebot.
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