6.000 Euro für Elektroautos: Neues Förderportal startet jetzt

Der deutsche Staat startet ab sofort ein digitales Förderportal für E-Auto-Zuschüsse mit einkommensabhängiger Förderung.
Ab heute können Privatpersonen über foerderzentrale.gov.de Zuschüsse für neu zugelassene E-Autos und Plug-in-Hybride (endlich) beantragen, wenn eine Erstzulassung vorliegt und der Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Zulassung gestellt wird. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Haushaltssituation.
E-Auto-Förderung 2026: Voraussetzungen und Antrag
Anspruch gilt vor allem für Haushalte mit niedrigerem Einkommen. Bis zu 6000 Euro gibt es bei unter 45.000 Euro Jahreseinkommen und entsprechender Familiensituation. Selbstständige profitieren nur bei privater Nutzung. Zwei Steuerbescheide sind erforderlich und bilden die Basis für die Einkommensberechnung.
Erforderliche Unterlagen
- BundID oder Elster Zugang
- Steuerbescheide
- Fahrzeug FIN
- Ausweis App 2
Als Haushalt gelten gemeinsam wirtschaftende Personen, WG zählen nicht. Der Fördertopf umfasst rund drei Milliarden Euro und soll etwa 800000 Fahrzeuge unterstützen. Zu den Details heißt es:
Was wird gefördert?
Über die sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) können Privathaushalte einen Zuschuss für den Kauf oder das Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen erhalten.
Zu den förderfähigen Fahrzeugen zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge der Klasse M1. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen zusätzlich bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro verfügen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Was brauchen Sie für die Antragstellung?
Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto, d. h. Sie müssen sich über BundID identifizieren.
Wichtig: Um die E-Auto-Förderung beantragen zu können, müssen Sie ein BundID-Konto
- mit der Option ‚Online-Ausweis‘ (Vertrauensniveau ‚hoch‘) oder
- mit der Option ‚ELSTER-Zertifikat‘ (Vertrauensniveau ’substantiell‘) einrichten!
Es gibt über BundID noch weitere Authentifizierungsoptionen, z.B. eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort. Diese berechtigt jedoch nicht zum Einreichen eines Förderantrags. Das Vertrauensniveau ist zu niedrig und eine konkrete Identifizierung nicht möglich.
Im Falle einer Bevollmächtigung erfolgt die Anmeldung über BundID bzw. Mein Unternehmenskonto durch den Bevollmächtigen, nicht den Antragsteller.
Die Rechtsgrundlage für die Förderung wurde kürzlich erst geschaffen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung als verfassungswidrig.
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Leider ist das ganze eine deutliche Benachteiligung von Familien gegenüber Singles da die 5000€ Bonus selbst einen halbtags arbeitenden Erwachsenen nicht gerecht werden überhaupt noch in die Föderfähigkeit zu kommen.
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