KI-Verordnung: Bundeskabinett verabschiedet Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung beschlossen, das nationale Behörden und Medienaufsicht regelt.
Das Gesetz benennt die zuständigen nationalen Behörden zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung der Europäischen Union.
Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, betont, dass der Gesetzestext die staatsferne Medienordnung in Deutschland klarstellt und die Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich definiert.
Dies umfasst insbesondere die Aufsichtsstrukturen für Transparenzpflichten, etwa bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten.
Regelungen für Medienaufsicht und KI-Verantwortung
Staatsminister Weimer erklärt, dass die Umsetzung der EU-KI-Verordnung die Besonderheiten der föderalen Medienordnung berücksichtigen muss. Das Durchführungsgesetz sei nur ein Baustein eines abgestimmten europäischen Ordnungsrahmens für KI.
Laut Weimer müssen Nutzer von KI Verantwortung übernehmen, und Plattformverantwortlichkeit sei konsequent einzufordern. Aktuelle Vorfälle mit KI-Tools wie Grok verdeutlichen die Notwendigkeit klarer Regeln und regelmäßiger Risikobewertungen, heißt es.
Zentrale Punkte des Durchführungsgesetzes
- Definition der nationalen Behörden zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung
- Klärung der Zuständigkeiten der Länder für Presse- und Rundfunkaufsicht
- Regeln für Transparenzpflichten bei Deepfakes und KI-Texten
- Förderung eines fairen und transparenten digitalen Informationsraums
- Unterstützung europäischer Maßnahmen gegen digitale Manipulation und sexuelle Gewalt
Der Schutz der digitalen Identität bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Ziel sei ein Informationsraum, der technologische Entwicklung ermöglicht und gleichzeitig Meinungsvielfalt, kulturelle Leistung und demokratische Öffentlichkeit schützt.
Das Gesetz schafft Klarheit auf Papier, doch ob die staatsferne Medienordnung und die Plattformverantwortung im Alltag effektiv umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
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