Bundesrat beschließt neue Haftungsregeln für E-Scooter

Der Bundesrat hat neue Haftungsregeln für E-Scooter gebilligt, die künftig auch die Halter der Fahrzeuge in die Pflicht nehmen.

Damit gelten für E-Scooter künftig grundsätzlich dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Zuvor waren diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. Bislang waren Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung ausgenommen. Für E-Scooter entfällt diese Ausnahme.

E-Scooter: Halter und Vermieter haften künftig

Die Änderung ist vor allem für Geschädigte relevant. Nach Angaben der Bundesregierung lassen sich Fahrer gemieteter E-Scooter nach einem Unfall häufig nicht identifizieren. Künftig können Betroffene deshalb auch Ansprüche gegen den Halter und damit beispielsweise gegen Verleihunternehmen geltend machen.

Die wichtigsten Zahlen und Änderungen:

  • 2020 waren rund 180.000 E-Scooter versichert.
  • 2023 waren es bereits rund 990.000 Fahrzeuge.
  • Die Zahl hat sich damit innerhalb von drei Jahren mehr als verfünffacht.
  • Die Unfallbeteiligungen stiegen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.

Das Gesetz hat den Bundesrat am 25. September 2026 passiert und kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des Quartals in Kraft, das auf die Verkündung folgt.

Ich halte die Änderung für nachvollziehbar. Gerade bei Mietrollern dürfte sie es Geschädigten erleichtern, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, wenn der eigentliche Fahrer nach einem Unfall nicht mehr ermittelt werden kann.


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