Deutsche Bank: Warum die BaFin erneut eingreifen muss

Die Deutsche Bank muss Mängel bei der Überwachung verdächtiger Transaktionen innerhalb neuer Fristen beseitigen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dazu am 15. September 2026 eine entsprechende Anordnung erlassen. Betroffen sind Datenverarbeitungssysteme, mit denen die Bank mögliche Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennen soll. Der Bescheid ist seit dem 6. Oktober 2026 rechtskräftig.

BaFin überwacht Verbesserungen bei der Deutschen Bank

Die Probleme sind nicht neu. Bereits im April 2021 und November 2023 hatte die BaFin die Deutsche Bank verpflichtet, Mängel bei der sogenannten Transaktionsüberwachung zu beheben. Die eingesetzten Systeme sollten innerhalb festgelegter Fristen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Mit der aktuellen Anordnung werden diese Vorgaben teilweise angepasst. Hintergrund ist laut BaFin eine Neuausrichtung der Transaktionsüberwachung aufgrund veränderter technischer Anforderungen. Dadurch seien für einzelne Verbesserungen neue Fristen notwendig geworden. Konkrete Termine nennt die Behörde in ihrer Mitteilung nicht.

Das Transaktionsmonitoring spielt bei der Geldwäscheprävention eine zentrale Rolle. Banken müssen ihre Geschäftsbeziehungen und Zahlungsvorgänge systematisch auf Auffälligkeiten untersuchen. Verdächtige Sachverhalte können anschließend an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden, die für die Analyse entsprechender Verdachtsmeldungen zuständig ist.

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz. Banken sind verpflichtet, geeignete Überwachungssysteme einzusetzen und diese fortlaufend zu aktualisieren.

Für Privatkunden ergeben sich aus der veröffentlichten Anordnung keine unmittelbar erkennbaren Änderungen. Bemerkenswert ist allerdings, dass die bereits 2021 beanstandeten Kontrollsysteme auch fünf Jahre später noch Gegenstand aufsichtsrechtlicher Maßnahmen sind. Die neuen Fristen ändern nichts daran, dass die Deutsche Bank die bestehenden Mängel beheben muss.


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