BaFin greift durch: N26 im Visier der Aufsicht

Die N26 Bank SE muss auf Anordnung der BaFin umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Geschäftsorganisation umsetzen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der N26 Bank SE ein Maßnahmenpaket auferlegt, um gravierende organisatorische Mängel zu beheben. Dafür wurde ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der die Umsetzung kontrolliert und regelmäßig an die Aufsicht berichtet.
Zudem gelten für die Bank erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie Beschränkungen im Kreditgeschäft, insbesondere für Hypothekenneugeschäfte in den Niederlanden und deren Verbriefung.
Die Anordnungen sind laut BaFin seit dem 10. und 13. Dezember 2025 rechtskräftig. Sie stützen sich auf Erkenntnisse aus einer Sonderprüfung und der Abschlussprüfung 2024, in denen Defizite in Risiko- und Beschwerdemanagement sowie im Kreditwesen festgestellt wurden.
Diese Mängel stellen Verstöße gegen das Kreditwesengesetz dar, vornehmlich gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.
BaFin verschärft Aufsicht über N26
Nach § 25a Kreditwesengesetz muss jedes Kreditinstitut eine funktionierende Organisation zur Einhaltung gesetzlicher und betriebswirtschaftlicher Vorgaben sicherstellen. Dazu gehören ein angemessenes Risikomanagement und die Fähigkeit, Risiken laufend zu überwachen.
Erkennt die BaFin Verstöße, kann sie Maßnahmen wie Kapitalzuschläge, Geschäftsbeschränkungen oder die Bestellung eines Sonderbeauftragten anordnen. All diese Schritte hat die Behörde im aktuellen Fall umgesetzt.
Weitere Fakten zum Fall:
- Erhöhung der Eigenmittelanforderungen
- Verbot für neue Hypothekengeschäfte in den Niederlanden
- Einsatz eines Sonderbeauftragten zur Kontrolle
Bereits im März 2025 hatte die BaFin ein Bußgeld von 15.000 Euro gegen N26 verhängt, da die Bank eine Aufsichtsratsentscheidung zu einem Organkredit zu spät übermittelt hatte. Laut BaFin ist auch dieser Bescheid seit April rechtskräftig. Die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt gemäß § 60b Kreditwesengesetz nach festen Vorgaben.
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