Bundesnetzagentur legt Vertragsbedingungen für Telekom-Leerrohre fest

Die Bundesnetzagentur hat verbindliche Vertragsbedingungen für den Zugang zu Leerrohren der Telekom festgelegt.

Die Bundesnetzagentur hat drei Entscheidungen zum Zugang zu Leerrohren und Masten marktbeherrschender Unternehmen veröffentlicht.

Nach den bereits festgelegten Entgelten stehen damit nun auch die vertraglichen Bedingungen für den Zugang fest. Laut Bundesnetzagentur sollen dadurch bestehende Zugangshürden reduziert und die Rahmenbedingungen für Unternehmen klar geregelt werden.

Bereits 2022 wurde die Telekom verpflichtet, Wettbewerbern Zugang zu ihren Leerrohren und Masten zu gewähren. Diese Verpflichtung wurde nach Gerichtsverfahren in diesem Jahr bestätigt.

Die zulässigen Entgelte hatte die Behörde bereits mehrfach festgelegt. Seit 2025 können Unternehmen zudem freie Kapazitäten im Infrastrukturatlas einsehen.

Verbindliche Regeln für den Leerrohrzugang der Telekom

Die jetzt verabschiedeten Vertragsbedingungen gelten laut Bundesnetzagentur als letzter Baustein der Zugangspflicht. Der Vertrag sieht eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vor. Während dieser Zeit darf die Telekom die vereinbarten Bedingungen nicht einseitig ändern. Nach Angaben der Behörde soll dies den Unternehmen verlässliche Planungsgrundlagen bieten.

Nach Angaben der beteiligten Unternehmen dient der Leerrohrzugang vor allem dazu, bislang nicht mit Glasfaser erschlossene Gebiete anzubinden und nicht in erster Linie parallele Netze zur Telekom-Infrastruktur aufzubauen.

Parallel wurden auch Verfahren zu Glasfaser NordWest und GlasfaserPlus weitergeführt. Diese Unternehmen können sich im weiteren Verlauf an den nun veröffentlichten Vorgaben orientieren.

Ich halte die Entscheidungen für einen wichtigen Schritt, weil klare und langfristig stabile Vertragsbedingungen aus meiner Sicht Planungssicherheit schaffen und den Ausbau von Glasfasernetzen erleichtern können.


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