Die Bundesnetzagentur hat kürzlich neue Regeln für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk verkündet. Ab heute stehen auch die benötigen Apps bereit.

Ab sofort ist die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ für Verbraucher in den gängigen App-Stores verfügbar. Damit könnt ihr prüfen, ob euer mobiles Internet langsamer ist als vertraglich zugesichert.

Dabei wird eure tatsächlich gemessene Geschwindigkeit mit der vom Anbieter angegebenen maximalen Datenrate verglichen. Liegt eine deutliche Abweichung vor, könnt ihr gegenüber eurem Anbieter eine Preisminderung verlangen oder von eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur soll das neue Verfahren Verbrauchern ermöglichen, erhebliche Abweichungen zwischen der tatsächlichen Leistung ihres Mobilfunk-Internetzugangs und der vertraglich vereinbarten geschätzten Maximalleistung nachzuweisen.

Auf dieser Grundlage können sie nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes eine Minderung des Entgelts verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

30 Messungen zum Nachweis einer Mobilfunk-Minderleistung

Für den Nachweis sind grundsätzlich 30 Messungen an fünf Kalendertagen vorgesehen. Pro Tag müssen sechs Messungen durchgeführt werden.

Eine erhebliche Abweichung liegt laut Bundesnetzagentur vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit abzüglich festgelegter Abschläge nicht erreicht wird. Wenn das Ergebnis bereits nach drei Messtagen eindeutig ist, kann die Messkampagne vorzeitig enden.

Die Abschläge sind regional gestaffelt und orientieren sich an Rasterzellen von 300 mal 300 Metern. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt ein Abschlag von 75 Prozent, in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte ein Abschlag von 85 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte ein Abschlag von 90 Prozent.

Die Bundesnetzagentur begründet diesen Ansatz mit der regional unterschiedlichen Netzleistung und damit, dass sich mehrere Nutzer die verfügbare Kapazität teilen.


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  1. rot ☀️

    Abweichung, und dann?

    1. René Hesse ♾️

      Ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht. Worauf genau beziehst du dich? Im Beitrag steht:

      Liegt eine deutliche Abweichung vor, könnt ihr gegenüber eurem Anbieter eine Preisminderung verlangen oder von eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

      1. rot ☀️

        Ja, wie schon bei DSL. Aber es ändert sich ja nix am Problem bzw ihrer Ursache. Und die Abschläge sind auch sportlich. 90% in keinen Orten, da bleibt nicht viel übrig.

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