Bundesregierung beschließt Carsharing-Gesetz

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Die Bundesregierung will das Carsharing als einen Baustein nachhaltiger Mobilität unterstützen und beschließt dazu aktuell einen Gesetzentwurf.

Die E-Auto-Prämie ist weiterhin ein Flop, aber im Bereich der nachhaltigen Mobilität will die Bundesregierung dennoch Anreize schaffen. Aus diesem Grund soll ein neues „Carsharing-Gesetz“ zum 1. September 2017 in Kraft treten. Dieses Gesetzt gewährt Carsharing-Nutzern gewisse Privilegien und enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen.

Im Kern beinhaltet das Gesetz folgende Punkte.

  • Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
  • Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
  • Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen.
  • Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

[quelle]Quelle: Bundesregierung[/quelle]


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