Bundesregierung beschließt Carsharing-Gesetz

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Die Bundesregierung will das Carsharing als einen Baustein nachhaltiger Mobilität unterstützen und beschließt dazu aktuell einen Gesetzentwurf.

Die E-Auto-Prämie ist weiterhin ein Flop, aber im Bereich der nachhaltigen Mobilität will die Bundesregierung dennoch Anreize schaffen. Aus diesem Grund soll ein neues „Carsharing-Gesetz“ zum 1. September 2017 in Kraft treten. Dieses Gesetzt gewährt Carsharing-Nutzern gewisse Privilegien und enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen.

Im Kern beinhaltet das Gesetz folgende Punkte.

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