Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur digitalen Bonpflicht vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Papierbons ab 2028 durch digitale Belege ersetzen soll.
Damit werden die bereits im Sommer angekündigten Pläne konkreter. Wie der Bundestag am 3. November mitteilt, sieht der Entwurf (PDF) neben der elektronischen Belegbereitstellung auch eine verpflichtende elektronische Kasse für Unternehmen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz vor. Die Regelungen sind noch nicht beschlossen.
Digitale Bonpflicht und Kassenpflicht ab 2028
Über die geplante Umstellung von Papierbons auf digitale Belege hatten wir bereits berichtet. Die bisherige Bonpflicht würde damit nicht vollständig verschwinden, sondern in elektronischer Form fortgeführt.
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung:
- Papierbons: Die verpflichtende Ausgabe soll ab 2028 entfallen.
- Digitale Belege: Unternehmen sollen Belege elektronisch bereitstellen müssen.
- Kassenpflicht: Ab 100.000 Euro Gesamtumsatz sollen elektronische Kassen mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung vorgeschrieben werden.
- Kontrollen: Finanzämter sollen erweiterte Befugnisse zur unangekündigten Kassen-Nachschau erhalten.
- Strafen: Für gewerbsmäßige Kassenmanipulationen drohen künftig bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Die Bundesregierung begründet die Kassenpflicht damit, dass offene Ladenkassen besonders in bargeldintensiven Branchen Möglichkeiten zur Verschleierung von Umsätzen bieten. Elektronische Systeme sollen Manipulationen durch kryptografisch gesicherte Aufzeichnungen erschweren.
Auch Kontrollen auf Weihnachtsmärkten, Kirmesveranstaltungen und Messen sollen einfacher werden. Dafür könnten künftig Finanzämter am jeweiligen Tätigkeitsort zuständig werden.
Handel hatte bereits vor zusätzlichen Kosten gewarnt
Die Pläne sind nicht unumstritten. Der Handelsverband Deutschland hatte bereits vor hohen Kosten durch die digitale Bonpflicht gewarnt. Ältere Kassensysteme müssten möglicherweise nachgerüstet oder ersetzt werden.
Auch die Umsatzgrenze von 100.000 Euro kritisiert der Verband. Sie berücksichtige nicht, wie viele Bargeldgeschäfte ein Unternehmen tatsächlich abwickelt.
Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Reform nun eine konkretere Form an. Für Kunden dürfte vor allem der Abschied vom verpflichtenden Papierbon sichtbar werden. Für kleinere Händler könnte dagegen die technische Umstellung zur eigentlichen Herausforderung werden.
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Einfach eine Bon-Lotterie wie in anderen Ländern einführen.
Aber nein, in Deutschland muss es wieder „overengineerd“ werden.
https://www.fr.de/wirtschaft/kassenbon-als-lottoschein-ein-steuer-trick-aus-taiwan-koennte-deutschland-milliarden-bringen-94383155.html
Was ist so schwer am Bon ausdrucken. Wenn du das in Italien nicht machst und als Kunde keinen dabei hast beim Verlassen des GEschäftes bekommst richtig eine aufgebrummt.
Hier ist das immer noch ein Drama wenn du mit Karte im Restaurant bezahlen willst. Erst am Wochenende wieder erlebt. Kartenzahlung geht nicht .Nur per Überweisung oder Bar. ….
Ist ja auch richtig so… Der Betreiber soll es selbst entscheiden können… UND NEIN… Dahinter muss nicht immer kriminelles Verhalten stehen; kriegt das mal in Eure Köpfe…
Es wird aber so kommen, Eine digitale Zahlungsmethode wird zukünftig akzeptiert werden müssen. Gleichzeitig liest man ja, dass die EU im Sinne des Bekenntnisses zum Bargeld eine Annahmepflicht für Bargeld vorsieht…
Damit ist doch dann alles gut. Wer sich bis aufs letzte Brötchen gläsern machen will und wirklich alles dafür tun will, dass die komplette Erstellung von Verhaltes- und Charakter-Profilen ermöglicht wird, der zahtl wirklich überall mit Karte und die „normalen“ Leute gehen den gekonnten Mittelweg aus Bargeld + Karte…
Stellt Euch immer eine Frage: Würdet Ihr im Puff mit Karte zahlen???
Danke Bargeldpapst. Bargeld ist doch genauso nachverfolgbar.