Deutsche Bahn: Alkoholverbot gilt ab heute an 5.700 Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn verbietet ab dem heutigen 15. Oktober 2026 den Alkoholkonsum an allen ihren rund 5.700 Bahnhöfen in Deutschland.
Die neue Regelung ist Bestandteil der Hausordnung und soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Betroffen sind rund 5.400 Bahnhöfe der DB InfraGO AG sowie etwa 300 Stationen der DB RegioNetz GmbH. Bisher galt ein entsprechendes Verbot bereits an knapp 40 größeren Bahnhöfen.
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Diese Ausnahmen gelten
Das Verbot betrifft den Konsum alkoholischer Getränke in den öffentlichen Bahnhofsbereichen. Wer Alkohol transportiert oder in einem Geschäft kauft, muss sich dagegen keine Sorgen machen. Auch die Gastronomie bleibt ausgenommen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Der Konsum alkoholischer Getränke ist in den öffentlichen Bahnhofsbereichen untersagt.
- Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen sind vom Verbot ausgenommen.
- Verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden.
- DB-Sicherheitskräfte sprechen Personen bei Verstößen an.
- Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen.
Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Aushängen an den Bahnhöfen sowie in der online veröffentlichten Hausordnung zu finden.

Rückendeckung erhält die Bahn durch eine aktuelle repräsentative Umfrage. Demnach unterstützen 79 Prozent der Befragten ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen.
Nach Angaben der Deutschen Bahn haben sich die bisherigen Verbote bewährt. Das Unternehmen berichtet von weniger Müll, rückläufigen Konflikten und einem angenehmeren Umfeld für Reisende und Mitarbeiter. Unabhängige Zahlen zu diesen Auswirkungen nennt die Mitteilung allerdings nicht.
Zu den Bahnhöfen mit bereits bestehenden Verboten gehören unter anderem Köln, Heidelberg, München und Hamburg. Seit dem 1. September gelten entsprechende Regeln außerdem in Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig.
Für Reisende dürfte sich im Alltag vor allem eines ändern: Ein mitgebrachtes Bier auf dem Bahnsteig zu trinken, ist künftig auch an kleineren Stationen nicht mehr erlaubt. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Konsum und dem bloßen Mitführen alkoholischer Getränke.
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Ich fahr ja leider (und irgendwie auch zum Glück) kaum noch Zug, aber jedes Mal wenn ich doch Mal an einem Bahnhof bin, raucht jemand, dort, wo es nicht erlaubt ist und belästigt damit alle anderen wartenden. Es würde mich sehr wundern wenn der Alkoholkonsum an den Bahnhöfen mehr kontrolliert werden würde als das Raufverbot.
Ich empfinde das ehrlich gesagt als Bevormundung
Wer es nicht schafft in den paar Minuten in denen er auf den Zug wartet nichts alkoholische zu trinken hat wohl ganz andere Probleme.
Das ist längst überfällig.
1. Nicht kontrollierbar, weil zu viele Bahnöfe und zu wenig Personal!
2. Es trifft wie so oft die FALSCHEN…
3. Nur noch mehr Unmut und Unverständnis in der Gedellschaft!
Mal ehrlich, Angriffe finden leider Gottes in den Zügen statt. Natürlich gibts auch an den Bahnhöfen selbst Probleme; an den Wochenenden spät abends vielleicht. Das ist ja gar nicht zu leugnen, aber man fragt sich dann schon, warum die gut gelaunte Mädelstruppe plötzlich auf ihr Sektchen, oder im Winter dann auf den Glühwein verzichten soll. Solche Leute haben NIEMANDEM etwas getan…
Wir schaffen also auch alle Ampeln in Deutschland ab? Wer soll bei (lt. Gemini) 50k bis 130k Ampeln Rotlichtverstöße kontrollieren?
Ich glaube du bist der einzige der bei jeder Regulierung immer Unmut und Unverständnis sieht.
Laut DB:
Zu 2.: Wer sollen denn diese „falschen“ sein die hier getroffen werden?
Zu 3.: Mein Eindruck ist eher, dass die Mehrheit das Verbot begrüßt und nur eine Laute Mehrheit dagegen anbrüllt.