Deutsche Bahn: Alkoholverbot gilt ab heute an 5.700 Bahnhöfen

Bild: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

Die Deutsche Bahn verbietet ab dem heutigen 15. Oktober 2026 den Alkoholkonsum an allen ihren rund 5.700 Bahnhöfen in Deutschland.

Die neue Regelung ist Bestandteil der Hausordnung und soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Betroffen sind rund 5.400 Bahnhöfe der DB InfraGO AG sowie etwa 300 Stationen der DB RegioNetz GmbH. Bisher galt ein entsprechendes Verbot bereits an knapp 40 größeren Bahnhöfen.

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Diese Ausnahmen gelten

Das Verbot betrifft den Konsum alkoholischer Getränke in den öffentlichen Bahnhofsbereichen. Wer Alkohol transportiert oder in einem Geschäft kauft, muss sich dagegen keine Sorgen machen. Auch die Gastronomie bleibt ausgenommen.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Die entsprechenden Bestimmungen sind in den Aushängen an den Bahnhöfen sowie in der online veröffentlichten Hausordnung zu finden.

Rückendeckung erhält die Bahn durch eine aktuelle repräsentative Umfrage. Demnach unterstützen 79 Prozent der Befragten ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen.

Nach Angaben der Deutschen Bahn haben sich die bisherigen Verbote bewährt. Das Unternehmen berichtet von weniger Müll, rückläufigen Konflikten und einem angenehmeren Umfeld für Reisende und Mitarbeiter. Unabhängige Zahlen zu diesen Auswirkungen nennt die Mitteilung allerdings nicht.

Zu den Bahnhöfen mit bereits bestehenden Verboten gehören unter anderem Köln, Heidelberg, München und Hamburg. Seit dem 1. September gelten entsprechende Regeln außerdem in Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig.

Für Reisende dürfte sich im Alltag vor allem eines ändern: Ein mitgebrachtes Bier auf dem Bahnsteig zu trinken, ist künftig auch an kleineren Stationen nicht mehr erlaubt. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Konsum und dem bloßen Mitführen alkoholischer Getränke.

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