DHL darf Pakete weiterhin „einfach“ beim Nachbarn abgeben – Verbraucherschützer scheitern vor Gericht

Die Klausel der Deutschen Post zur Paketzustellung beim Nachbarn bleibt nach einem Urteil des OLG Hamm zulässig.
Die Verbraucherzentrale hatte vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen die Regelung geklagt, nach der Zusteller Pakete bei Hausbewohnern oder Nachbarn abgeben dürfen, wenn anzunehmen ist, dass diese zur Annahme berechtigt sind.
Ziel der Klage war nicht die Ersatzzustellung selbst, sondern die Transparenz der AGB-Klausel. Der Verband kritisierte, dass unklar sei, wer als berechtigter Nachbar gilt und dass die Klausel damit gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoße.
Regelung der Nachbarschaftszustellung und rechtliche Bewertung
Das Gericht wies die Klage ab und befand, die Klausel sei ausreichend verständlich. Laut Vorsitzendem Richter sei der gesunde Menschenverstand ausschlaggebend, insbesondere da sich Wohnsituationen stark unterscheiden können. Im Vergleich dazu definieren andere Paketdienste wie DPD und Hermes den Kreis der Nachbarn genauer. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde jedoch zugelassen.
Widerspruchsmöglichkeiten für Verbraucher
Empfänger können einer Zustellung bei Nachbarn nicht explizit widersprechen. Dazu heißt es bei DHL:
Kann ich die Zustellung an einen bestimmten Nachbarn ausschließen?
Leider ist ein Ausschluss der Zustellung an einen bestimmten Nachbar nicht möglich.
Sie können uns allerdings gerne einen Nachbarn nennen, an den wir Ihre Sendung geben, wenn Sie einmal nicht zuhause sind. In Ihrem DHL Kundenkonto können Sie diesen unter Meine Daten und Services kostenlos angeben.
Alternativ kann die Zustellung direkt an eine Packstation erfolgen, was die Zustellung vereinfachen und klimafreundlicher gestalten kann. Laut Unternehmensangaben wird der Empfänger in jedem Fall unverzüglich über die erfolgte Abgabe informiert.
Ich halte die Entscheidung des OLG Hamm für nachvollziehbar, da sie den praktischen Anforderungen des Paketverkehrs gerecht wird und gleichzeitig Möglichkeiten für Verbraucher bietet, individuelle Zustellwünsche zu berücksichtigen.
-->
in Marktgeschehen
in Smartphones
in Firmware und OS
in Fintech
in Tarife
in Firmware und OS
in Fintech
in Telekom
in Audio
in Gaming