dm integriert Verfügbarkeitsalarm und Apothekenprodukte in Online-Angebot

Die Drogeriemarktkette dm ändert die Nutzungsbedingungen. Die neuen Regeln gelten für Bestandskunden ab dem 6. Dezember 2025 und versprechen auch neue Features.
Das Unternehmen hat angekündigt, die Bedingungen für das dm-Konto zu überarbeiten. Ziel sei es laut dm, das Kundenprogramm an neue Services und rechtliche Entwicklungen anzupassen. Die bestehenden Bedingungen bleiben bis zum 5. Dezember 2025 gültig.
Verfügbarkeitsalarm und weitere neue Funktionen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Benachrichtigungsfunktion, mit der Kunden über die Wiederverfügbarkeit nicht lieferbarer Produkte informiert werden können. Als dm-Kunde empfinde ich das als sehr nützlich, denn ich stelle auch regelmäßig fest, dass bei Online-Bestellungen immer wieder Produkte vergriffen sind.
Außerdem sollen auf dm.de und in der App künftig auch apothekenpflichtige und apothekenexklusive Produkte einer Partner-Versandapotheke erhältlich sein. Das wurde bereits angekündigt. Diese Produkte lassen sich über das bestehende dm-Konto bestellen.
Weitere Änderungen im Überblick
- Speicherung verschlüsselter Kreditkartendaten für künftige Online-Käufe
- Klarstellungen zur Datenverarbeitung und Anpassungsrechte der AGB
- Möglichkeit zur Produktbewertung bei Partnerkäufen
Laut Unternehmen müssen Nutzer nichts unternehmen, wenn sie die bisherigen Services weiter nutzen möchten. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen treten automatisch in Kraft, sofern bis zum 5. Dezember 2025 kein Widerspruch erfolgt. Wer die neuen Bedingungen ablehnt, kann sein Konto löschen oder per E-Mail widersprechen.
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