Elektroautos erhalten bis 2035 Vorteile

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes bis Ende 2035 beschlossen. Auch gibt es einige neue Möglichkeiten.

Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) verabschiedet. Das Gesetz soll bis Ende 2035 gelten und den bestehenden Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität fortführen. Städte und Gemeinden könnten damit weiterhin unter anderem Park- und Zufahrtsprivilegien für Elektrofahrzeuge gewähren.

Die Reform sieht außerdem vor, den Anwendungsbereich auszuweiten. Künftig sollen Kommunen entsprechende Bevorrechtigungen nicht nur für Elektro-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw einführen können. Laut Bundesregierung soll dies die Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten unterstützen.

Geplante Änderungen beim Elektromobilitätsgesetz

Die wichtigsten Neuerungen:

Nach Angaben der Bundesregierung soll das Parken an öffentlichen Ladepunkten während des Ladevorgangs dauerhaft gesetzlich geregelt werden. Gleichzeitig sollen rechtliche Unklarheiten beseitigt und weitere Vorschriften angepasst werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange erklärte, die Änderungen sollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben und den weiteren Ausbau der Elektromobilität unterstützen.

Ich finde, die geplanten Änderungen sorgen vor allem für mehr Klarheit bei den Regeln rund um das Laden und erweitern die Möglichkeiten der Kommunen. Wie stark sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken, wird sich nach einer Verabschiedung des Gesetzes zeigen.

mobiFlip zuerst in deinen Google News – jetzt als Quelle setzen Haken setzen ↗

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung

3 Kommentare aufrufen

Die mobile Version verlassen