Die Europäische Kommission untersucht Google wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit der Nutzung von Online-Inhalten für KI-Zwecke.

Die Kommission hat ein formelles Kartellverfahren eröffnet, um zu prüfen, ob Google bei der Verwendung von Inhalten aus Webseiten und von YouTube gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass das Unternehmen konkurrierende KI-Entwickler benachteiligt und Urhebern sowie Webseitenbetreibern unfaire Geschäftsbedingungen auferlegt haben könnte.

EU untersucht mögliche Wettbewerbsverzerrung durch Google

Konkret vermutet die Behörde, dass Google Text- und Videoinhalte ohne angemessene Vergütung oder Zustimmung als Trainingsbasis für seine generativen KI-Dienste wie „AI Overviews“ und „AI Mode“ nutzt. Diese Funktionen liefern Nutzern zusammengefasste oder dialogbasierte Antworten direkt in den Suchergebnissen.

Laut Kommission könnten Webseitebetreiber dadurch den Zugang zu Google-Suchergebnissen verlieren, falls sie einer solchen Nutzung widersprechen.

Zudem prüft Brüssel den Einsatz von YouTube-Inhalten für das Training von generativen KI-Modellen. Inhalte auf der Plattform dürfen laut YouTube-Richtlinien nicht von Dritten für eigene KI-Systeme verwendet werden. Zugleich erhalten Videoersteller nach Angaben der Kommission keine Vergütung für die Einbindung ihrer Beiträge in Googles KI-Entwicklung.

Bei einem bestätigten Verstoß könnten die Praktiken gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 54 des EWR-Abkommens verstoßen. Das Verfahren wird laut Kommission mit hoher Priorität geführt, ein Zeitrahmen für den Abschluss besteht jedoch nicht, da die Dauer von Komplexität und Kooperation der Beteiligten abhängt.


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