Die neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen für den Betrieb ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.

Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die von Personen aus der Ferne über einen Leitstand gesteuert werden. Das Ziel besteht darin, diese Technologie unter festgelegten Bedingungen zu erproben und ihre Einsatzmöglichkeiten zu bewerten.

Die im Juli 2025 verkündete Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft. Sie erlaubt eine fünfjährige Erprobungsphase, innerhalb derer das Fernlenken rechtssicher getestet werden kann. Laut dem Bundesverkehrsministerium sollen dadurch neue Mobilitätskonzepte ermöglicht werden, ohne dabei Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen.

Mögliche Anwendungen und Perspektiven

Die Fernlenk-Technologie gilt als Ergänzung zu autonomen Fahrsystemen und soll insbesondere in komplexen Verkehrssituationen zur Fernsteuerung eingesetzt werden können. Potenzielle Einsatzbereiche sind Carsharing-Modelle, bei denen Fahrzeuge ohne Fahrer zur nächsten Nutzung gesteuert werden, sowie fahrerlose Taxis, die flexibel auf Abruf verfügbar sind.

Auch im öffentlichen Nahverkehr und in der städtischen Logistik könnten ferngelenkte Fahrzeuge bestehende Angebote ergänzen oder diese effizienter gestalten. Langfristig soll die Erprobungsphase Erkenntnisse für eine dauerhafte gesetzliche Regelung liefern und den strukturellen Wandel im Bereich der Mobilität unterstützen.


Fehler melden2 Kommentare

   

Deine E-Mail bleibt vertraulich. Durch Kommentieren stimmst du der Datenschutzerklärung zu.

  1. llakd 👋

    Gibt es in DE denn schon klare Regeln zum Betrieb von autonomen Fahrzeugen?

    1. Im Grunde ja, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Nur in festgelegten und vorab genehmigten Betriebsbereichen. Auch sieht das Gesetz die dauerhafte Überwachung des Betriebs durch eine technische, mit Menschen besetzte Aufsicht vor.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Mobilität / News / ...